An das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie
Herrn Minister Dr. Werner Müller


04. Juli 2002
Ministererlaubnis e.on


Sehr geehrter Herr Minister Dr. Müller,

wie soeben in n-tv zu hören war, sollen Sie unter Auflagen die vom Bundeskartellamt abgelehnte Übernahme der Ruhrgas AG durch e.on erteilt haben. Es sei, so war weiter bei n-tv zu hören, um 15 Uhr eine Pressekonferenz anberaumt.

Sehr geehrter Herr Minister Müller, "zum Wohle des Volkes" war seitens e.on zu hören, sollen Sie das genehmigen, was zuvor das Bundeskartellamt ablehnte. Zur Ruhrgas AG berichteten wir bereits; sie gehörte einmal zu 100 % Deutschland. Nun sollen wir sie u.a. gegen den Verkauf der ARAL zurückbekommen. Macht man hier nicht den Bock zum Gärtner oder für wie blöde wird man noch verkauft. "Zum Wohle des Volkes" soll nun e.on etwas wiederbekommen, was dem Volk einmal gehörte, unter Verlust des grössten und best ausgebautesten Tankstellennetzes Europas! Damit nicht genug und was noch gravierender ist:

wie cenjur von e.on auf Nachfrage erfuhr, ist die e.on-Aktie eine Inhaberaktie. Was, wenn nun auch noch die Ruhrgas AG hinzukommt? Geschieht dann in naher Zukunft das mit der e.on-Aktie, was mit der Deutschen Bank, Daimler Chrysler, SIEMENS, Hoechst und wie sie alle heissen, passierte? Oder reiht sich e.on irgendwann in den Kreis von Telekom, Mannesmann, HDW oder BabcockBorsig ein? Zum Wohle des Volkes heisst in keinem Falle Inhaber- oder Stückaktie, zum Wohle des Volkes heisst allenfalls Namensaktie, damit das Volk auch Kontrolle und Einblick über die Konzernaktie hat. Denn bei einer Inhaberaktie weiss das Volk nicht, wer der Anteilseigner seines ehemaligen Vermögens ist. Das können Drogenkartelle ebenso wie Scientology sein – mit einer Inhaberaktie ist alles möglich. Was, sieht man an dem Aktienzustand unserer Nation, aktuell Telekom.

Sollten Sie also eine Ministererlaubnis gegen das Bundeskartellamt geben, muss die Auflage in jedem Falle enthalten, dass e.on ausschliesslich aus Namensaktien bestehen darf. Namensaktien hat die Schweiz. Schauen Sie sich den Zustand der dortigen AGs im Gegensatz zu Deutschland an.
 
Mit freundlichem Gruss
Gudrun Seidl, Mitglied der WissenschaftsPresseKonferenz
cenjur CE juristisch-politisches Info-Magazin

 

Wann wird e.on heimlich, da ja Inhaberaktie statt Namensaktie, feindlich übernommen, wann informiert endlich eine Partei in Deutschland über die Wichtigkeit, den Unterschied und die Bedeutung von Namens- und Inhaberaktie?

 


 Pressemeldung BMWi zur Ministererlaubnis vom 05.07.2002

Interessanter Vorbehalt in der Ministererlaubnis von heute durch das BMWi: Durch einen Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Bundeswirtschaftsministeriums für den Fall eines Eigentümerwechsels bei E.ON oder eine Weiterveräußerung der Ruhrgas-Beteiligung werden diese gesamtwirtschaftlichen Vorteile dauerhaft abgesichert. - Das, Herr Wirtschaftsminister, ist schon wenigstens einmal etwas