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Sehr geehrter Herr
Regling,
im Nachgang zu unserem heutigen
Schreiben hier noch folgende Anmerkung:
es ist uns nicht bekannt, wie sich steuerliche Gegebenheiten der
Unionsbürger und Firmen anderer Mitgliedstaaten darstellen. In
Deutschland besteht eine Ungleichbehandlung. So ist der Fiskus
privilegiert, der Bürger, die Betriebe nicht. Nach
fristgerechten Mahnungen hat der deutsche Fiskus, ob berechtigt
oder nicht, einen vollstreckbaren Anspruch gegen den
Steuerzahler, wovon er rigoros mittels Kontenpfändung bis hin
zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Gebrauch macht.
Folge hiervon sind negative Schufa-Auskünfte und können Kündigungen
von Kreditlinien bei Banken sowie Negativdarstellung des
Betriebes nach sich ziehen, was diesen nicht selten, besonders
jetzt, wo Basel II in Kraft ist, in die Insolvenz treibt. Dem
Steuerzahler bzw. Betrieb ist die Möglichkeit einer Kontenpfändung
nach festgestellter Steuerrückerstattung nicht möglich. Es ist
ein Gerichtsweg, natürlich verbunden mit hohen Anwalts- und
Gerichtskosten, mit ungewisser Dauer und ungewissem Ausgang
verbunden. Kurzum:
die bundesdeutschen Gesetze geben dem Fiskus alle Macht - das
Nachsehen hat die investierende Privatwirtschaft. Hier ist
festzustellen, dass Grosskonzerne gegenüber dem Mittelstand in
gleicher Weise wie der Staat privilegiert sind, nur haben sie
keinen Direktanspruch, sondern müssen den normalen Gerichtsweg
beschreiten. Dies tun sie in Deutschland mit grossem
Erfolg. Was
ihnen als Konkurrent im Wege steht, wird mittels
kostenaufwendiger Gerichtsverfahren wegprozessiert.
Warum man hiervon nichts weiss? Vielleicht aus dem selben Grund,
warum es so weit mit Deutschland kommen konnte, das sollte
nachdenklich stimmen. Privilegierung von Staat und
Grosskonzernen und der notwendige Mittelstand, der - eigentlich
- angestrebte Wettbewerb findet nicht statt und bricht weg.
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Forderung
von cenjur, um Chancengleichheit zu gewähren:
Abschaffung von Privilegien
Installierung einer längst fälligen Weltkartellbehörde
Europaweite Erhebung und Feststellung von
Staatsmonopolen
funktionierende Kontrollgremien und sofort
vollstreckbare Sanktionen
Sonderbonus für Transparenz - hingegen Sondersteuer auf
Verschleierung und Staatsmonopole
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Sie wollen in
Europa Transparenz und freien Wettbewerb. Was Ersteres
anbelangt, scheitert dies bereits am Kommissariat Lizenzvergabe.
SEIDL gibt seit 1990 das Europarecht auf CD-ROM heraus.
Kostenintensive Prozesse dominierender, marktabschottender
Rechtsverlage mussten bis zum Kartellsenat hin - erfolgreich -
geführt und abgewehrt werden. Obwohl Grund für diese Prozesse
Lizenzdaten der EU-Kommission waren, war das zuständige
Kommissariat nicht bereit, einzuschreiten, ja lehnte es gar ab.
Im Prozess mussten wir erfahren, dass das Kommissariat hinter
unserem Rücken mit den Rechtsverlagen Bundesanzeiger und Dr.
Otto Schmidt KG ein neues Vertragswerk geschlossen hatte. SEIDL
gegenüber bestätigte es jedoch schriftlich eine Überleitung
des mit SEIDL geschlossenen Vertragswerkes.
Endlich frei und preiswert zu haben, wird unsere Pressemeldung
nicht veröffentlicht. Warum? Angst vor Kontrollmöglichkeit und
Transparenz, die man mit unserer CD-ROM für nur 25 Euro plötzlich
bekommen würde, enthält sie doch die authentischen Daten und
Dokumente der EU-Kommission, des EU-Parlaments, des
Ministerrates und Europäischen Gerichtshofes seit 1951 (!)?
Freier Wettbewerb - wie ist der bitte heute noch für
Deutschland möglich, welche Nation stellte solche
Firmeneinblicke in grosse und mittelständische Unternehmen wie
der ehemals deutsche Hoppenstedt-Verlag zur Verfügung? Wer
konnte sich diese DM 14.000,-- teure CD-ROM leisten, für wen
war sie gedacht, für den Wettbewerb, für welchen?
Mit freundlichem Gruß
Gudrun Seidl
Mitglied der WissenschaftsPresseKonferenz |