Was beinhaltet celex und damit die cenlaw-CD-ROM von SEIDL?
(Inhalt der cenlaw-CD-ROM Hilfe entnommen - ergänzt mit unseren Internet-Infos)

 

[Exkursion in das Gemeinschaftsrecht] - [Dokumenten-Nummer Erklärung]

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celex ist die umfassende und massgebende Informationsquelle zum Gemeinschaftsrecht. celex enthaelt - mehrsprachig und im Volltext - eine Vielfalt von Rechtsakte darunter die Gruendungsvertraege, verbindliches und unverbindliches Recht, Stellungnahmen und Entschliessungen der Organe und Hilfsorgane der Europaeischen Union (EU) sowie die Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofes. Ein ausgefeiltes Referenzsystem bietet Verweise zu Vorlaeufern und Nachfolgern eines Rechtsakts sowie zur Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht.

Rechtsetzung (cenlaw celex-Bereiche 1-4)
Rechtsprechung (cenlaw celex-Bereich 6)
Vorbereitende Rechtsakte (cenlaw celex-Bereich 5
Parlamentarische Anfragen (cenlaw celex-Bereich 9)
Nationale Durchfuehrungsbestimmungen (cenlaw celex-Bereich 7)


cenlaw-celex enthaelt nicht nur Rechtsakte, sondern schliesst auch ergaenzende Dokumente - Rechtsetzungsvorarbeiten, Rechtsprechungsdokumente und parlamentarische Anfragen - ein, die dem umfassenden Verstaendnis der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts dienen. Vier Bereiche sind zu unterscheiden.

Rechtsetzung
Vertraege
Internationale Uebereinkuenfte
Abgeleitetes Recht
Komplementaerrecht

Vertraege (Bereich 1)
cenlaw-celex enthaelt als jeweils einzelnes Dokument die Artikel, Protokolle, Anhaenge und Erklaerungen zu den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Vertraegen, die das rechtliche Rueckgrat der Europaeischen Gemeinschaften bilden. Dazu zaehlen:

die Gruendungsvertraege der Europaeischen Gemeinschaften: Europaeische Gemeinschaft fuer Kohle und Stahl (Vertrag von Paris, 1951), Europaeische Wirtschaftsgemeinschaft und Europaeische Atomgemeinschaft (Roemische Vertraege, 1957);
die Vertraege ueber den Beitritt zu den Europaeischen Gemeinschaften: Beitrittsvertraege und Groenland-Vertrag;
die Vertraege zur Aenderung der Gruendungsvertraege: Fusionsvertrag (1965), Haushaltsvertraege (1970, 1975), Einheitliche Europaeische Akte (1986), Vertrag ueber die Europaeische Union (1992);
eine konsolidierte Fassung des Gruendungsvertrags der Europaeischen Gemeinschaft mit den Aenderungen aus dem Vertrag ueber die Europaeische Union.

Internationale Uebereinkuenfte (Bereich 2)
cenlaw-celex enthaelt alle Vertraege, die die Europaeischen Gemeinschaften in Ausuebung ihrer Zustaendigkeiten im Bereich der Aussenbeziehungen geschlossen hat:

die von den Europaeischen Gemeinschaften in ihren Zustaendigkeitsbereichen mit Drittlaendern oder internationalen Organisationen geschlossenen Uebereinkuenfte;
die von den Mitgliedstaaten und den Europaeischen Gemeinschaften gemeinsam in Bereichen geteilter Zustaendigkeit geschlossenen Uebereinkuenfte (gemischte Abkommen): Abkommen ueber den Europaeischen Wirtschaftsraum, Lomé-Abkommen ...;
die Beschluesse der gemischten Ausschuesse, die aufgrund eines internationalen Abkommens eingerichtet wurden, aus Vertretern der Unterzeichnerstaaten bestehen und mit der Durchfuehrung des Abkommens betraut sind.

Abgeleitetes Recht (Bereich 3)
cenlaw-celex gibt Ihnen Zugang zu saemtlichen Rechtsakten, die von den Organen der Gemeinschaften aufgrund der Vertraege erlassen wurden:

Rechtsakte, durch die Rechte und Pflichten entstehen: Verordnungen, EGKS-Entscheidungen, Richtlinien, allgemeine EGKS-Empfehlungen,Entscheidungen und Beschluesse. Jede Richtlinie wird ergaenzt durch ein Dokument, in dem die Fundstellen der nationalen Umsetzungsmassnahmen angegeben sind. Auf dieses Dokument kann ueber die Richtlinie mit Hilfe eines Hyperlinks zugegriffen werden;

vom Rat im Rahmen der gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik oder der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres erlassene Rechtsakte und gemeinsame Standpunkte;
Satzungen und Geschaeftsordnungen der Gemeinschaftsorgane und -institutionen;
Rechtsakte, die keine Rechtswirkungen entfalten, sondern allgemeine Leitlinien festlegen: Stellungnahmen, Empfehlungen, Entschliessungen ....

Komplementaerrecht (Bereich 4)
Im Gegensatz zum abgeleiteten Recht umfasst das Komplementaerrecht nicht die Rechtsakte, die von den europaeischen Institutionen auf der Grundlage der Vertraege erlassen wurden, sondern die zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Abkommen. Sie schaffen gemeinsame Vorschriften in Bereichen, die eng mit den Taetigkeiten der Gemeinschaften verbunden sind, aber nicht in die Zustaendigkeit der Europaeischen Gemeinschaften fallen. Diese Rechtsakte gehoeren zum klassischen Voelkerrecht und unterliegen nicht den Besonderheiten der gemeinschaftlichen Rechtsordnung. Zum Komplementaerrecht gehoeren:

die Beschluesse der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten.

die zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Uebereinkuenfte: Vereinbarung ueber Gemeinschaftspatente, Uebereinkommen von Rom ueber das auf vertragliche Schuldverhaeltnisse anzuwendende Recht, Uebereinkommen aufgrund der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres ....

Rechtsprechung (Bereich 6)
Im Bereich der Rechtsprechung stehen Ihnen drei Moeglichkeiten der Information ueber die Gueltigkeit und Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften offen.

Entscheidungen (Urteile, Beschluesse,Pfaendungen, Drittwiderspruchsklagen) der Gerichte der Gemeinschaften in ihrem jeweiligen Zustaendigkeitsbereich;
Beamten- und Wettbewerbs-Streitsachen (seit dem 1. November 1989), alle Streitsachen von Einzelpersonen gegen die Europaeischen Gemeinschaften vor dem Gericht erster Instanz (seit Maerz 1994);
sonstige Streitsachen vor dem Europaeischen Gerichtshof; der Gerichtshof war vor der Uebertragung von Zustaendigkeiten auf das Gericht erster Instanz fuer alle Bereiche zustaendig und entscheidet weiter ueber Rechtssachen in zweiter Instanz;
Gutachten des Gerichtshofs der Europaeischen Gemeinschaften vor dem Abschluss eines internationalen Abkommens (Artikel 228 Absatz 6 EG-Vertrag) oder vor der Revision des EGKS-Vertrags;
Schlussantraege der Generalanwaelte.

Vorbereitende Rechtsakte (Bereich 5)
Die vorbereitenden Rechtsakte umfassen in erster Linie die den einzelnen Phasen des Rechtsetzungs- oder Haushaltsverfahrens zugeordneten Rechtsakte. Ferner fallen darunter die Dokumente, durch die die Institutionen zu einer Gemeinschaftsangelegenheit von allgemeinem Interesse Stellung nehmen. Hierzu gehoeren:

Kommissionsvorschlaege (seit 1984; im Amtsblatt C veroeffentlichte Kommissionsvorschlaege seit 1995 im Volltext) sowie Programme, Berichte und Mitteilungen der Kommission.
EP-Legislativstellungnahmen, Initiativstellungnahmen und Stellungnahmen im Haushaltsbereich (seit 1974).
S
tellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses (seit 1975, Volltext der im C-Amtsblatt veroeffentlichten Stellungnahmen seit 1995)
Stellungnahmen und Entschliessungen des Ausschusses der Regionen (im Volltext)
Stellungnahmen des Rechnungshofes (seit 1977)
gemeinsame Standpunkte des Rates (seit 1985; die seit 1995 im C-Amtsblatt veroeffentlichten Standpunkte im Volltext) und verschiedene vorbereitende Rechtsakte der Europaeischen Gemeinschaft fuer Kohle und Stahl (Zustimmungen des Rates, Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses der EGKS)

Parlamentarische Anfragen (Bereich 9)
Die Fragen der Abgeordneten des Europaeischen Parlaments an die Kommission und den Rat werden nach ihrer Beantwortung durch das betreffende Organ in CENLAW-CELEX aufgenommen. Es handelt sich um:

schriftliche Anfragen, die schriftlich beantwortet und im Amtsblatt veroeffentlicht werden (seit 1963);
muendliche Anfragen, die waehrend der Parlamentssitzungen gestellt und in den Protokollen der EP-Sitzungen veroeffentlicht werden (seit 1973);
waehrend der Fragestunde gestellte Anfragen, die zu einem waehrend jeder Tagung dafuer vorgesehenen Zeitpunkt gestellt und im Amtsblatt veroeffentlicht werden (seit 1975).

Nationale Durchfuehrungsbestimmungen (Bereich 7)
Hier finden sich die nationalen Durchfuehrungsbestimmungen von EU-Richtlinien. Sie dienen als Information darueber, ob und inwieweit der Mitgliedstaat eine bis zu einem bestimmten Termin umzusetzende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt

Nationale Gerichtsentscheidungen der Mitgliedstaaten (Bereich 8)
Dieser Bereich steht der Kommission schon seit Jahrzehnten zur Verfügung. Er enthält nationale Gerichtsentscheidungen zum EU-Recht. SEIDL arbeitet daher schon seit langer Zeit daran, dass dieser wichtige Bereich endlich ebenfalls über celex der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bitte beachten Sie hierzu unsere Pressemeldungen in der nächsten Zeit, die wir auf unseren Internetseiten einstellen.