Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten

 

Hanja MAIJ-WEGGEN (EVP-ED, NL)
Anpassung der Geschäftsordnung an die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Dok.: A5-0349/2001 - Verfahren: Änderung der Geschäftsordnung (Art. 181 GO)
Aussprache: 12.11.2001 - Annahme: 13.11.2001

Das EP schlägt verschiedene Änderungen der Geschäftsordnung des EP vor, um diese an die Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten anzupassen. Diese Anpassung ist notwendig, nachdem durch den Vertrag von Amsterdam eingeführt wurde, dass jeder Bürger ein Recht auf Zugang zu den Dokumenten der EU hat und dass Beschlüsse der Gemeinschaft so offen und bürgernah wie möglich gefasst werden müssen (Art. 255 Absatz EGV). Von Rat und Parlament wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 die allgemeinen Grundsätze und die aufgrund öffentlicher und privater Interessen geltenden Einschränkungen dieser Rechte festgelegt. Diese werden am 03.12.2001 wirksam. Das EP muss nun seine Geschäftsordnung den Bestimmungen dieser Verordnung anpassen. Geändert werden Artikel 28 Absatz 1 (Auskunftspflicht des Präsidiums, der Konferenz der Präsidenten und der Quästoren), Artikel 171 - 173 (Offenheit und Transparenz) sowie Anlage VII (Verfahren über die Prüfung vertraulicher Dokumente, die dem Parlament übermittelt werden).

Damit der Bürger über die Existenz eines Dokuments informiert wird und dementsprechend auch einen Antrag auf Einsicht stellen kann, muss das EP spätestens bis zum 3 Juni 2002 ein Dokumentenregister erstellen. Entsprechend den Bestimmungen muss ein Dokument, das durch die Abgeordneten oder die politischen Gruppen erstellt worden ist, ab seiner Hinterlegung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Parlamentarischen Ausschüsse können die Dokumente und Sitzungsprotokolle, die bei nicht öffentlichen Sitzungen erstellt wurden, der Öffentlichkeit zugänglich machen, außer in den Fällen, wo sie als vertraulich eingestuft werden. Die Beurteilung der Vertraulichkeit richtet sich nach den Maßstäben, die bereits vorgesehen wurden (Schutz des öffentlichen Interesses in den Bereichen der Sicherheit, Verteidigung, internationale Beziehungen, Finanzpolitik, Geldpolitik oder Wirtschaftspolitik; Schutz des Privatlebens etc.).

Ein interinstitutioneller Ausschuss soll eingerichtet werden.

Weitere Informationen: Claudia Delpero
(Straßburg) Tel.: (33) 3 881 72795 - (Brüssel) Tel.: (32-2) 28 42591
e-mail: constit-press@europarl.eu.int 

 

cenjur: siehe auch Mitteilung der EU-Kommission "Recht auf umfassende Information" vom 26. April 2001

 

Gudrun Seidl, cenjur CE juristisch-politisches Info-Magazin von SEIDL
seit 12 Jahren tätig auf dem Gebiet des EU-Rechts (Bearbeitung/Produktion) und EU-Berichterstattung
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