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Geänderter
Vorschlag für eine dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über
Übernahmeangebote
Dok.: A5-0237/2001
Verfahren:
Mitentscheidungsverfahren (dritte Lesung), ***III
Aussprache:
03.07.2001
Ablehnung:
04.07.2001
Erläuterungen zur Abstimmung
In einer
Abstimmung mit Stimmengleichheit (273 : 273 : 22)
hat das Parlament den in der Nacht vom 5. Juli 2001 im
Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zur Richtlinie über die
Harmonisierung der Gesetze der Mitgliedstaaten über Übernahmeangebote
abgelehnt.
Laut Artikel 83 der Geschäftsordnung (GO) des EP ist die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen für die Annahme des gemeinsamen Entwurfs notwendig.
Gemäß Art. 128 Abs. 3 GO gilt im Fall von Stimmengleichheit der Text
oder Vorschlag als abgelehnt.
Das EP
ist der Position des Berichterstatters Klaus-Heiner LEHNE (EVP-ED,
D) gefolgt.
Dieser lehnte den Kompromiss des Vermittlungsausschusses ab. Er
begründete dies u. a. damit, dass das an den Verwaltungsrat einer
von Übernahme bedrohten Gesellschaft gerichtete Verbot von
Abwehrmaßnahmen bis zur Anhörung der Aktionäre nur gerechtfertigt
werden könne, wenn ein "level-playing-field" (gleiche
Rahmenbedingungen) existiert. Nach Lehne gibt es weder auf
internationaler noch auf europäischer Ebene ein solches "level-playing-field".
Auch der Text des Vermittlungsausschusses habe dieses Problem nicht
gelöst.
Nach
Hartmut NASSAUER (EVP-ED, D) hat die Abstimmung ein klares
Ergebnis ergeben.
Enrique BARÓN CRESPO (SPE, E) betonte die unflexible Haltung,
die oft von Rat und Kommission im Vermittlungsausschuss eingenommen
werde. Patrick COX (LIBE, IRL) erklärte, dass die Kommission
ihre Anstrengungen, eine effektive Lösung zu finden, verstärken solle,
auch wenn klar sei, dass die Richtlinie in der bisherigen Form
hinfällig sei.
Verschwundene Stimme wieder aufgetaucht
Zu Beginn der Nachmittagssitzung verlangten mehrere Abgeordnete eine
Erklärung zum Problem der verlorengegangenen Stimme bei der Abstimmung
über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Übernahmerichtlinie.
Als das Ergebnis der elektronischen Abstimmung von der Präsidentin des
EP, Nicole FONTAINE, verkündet worden war, waren folgende Zahlen
auf den Bildschirmen angeschlagen: 273 Ja-Stimmen, 273 Nein-Stimmen und
22 Enthaltungen. Damit wurde das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens
abgelehnt. Nach einer Liste, die später veröffentlicht wurde, hatten
jedoch nur 272 Abgeordnete für die Ablehnung gestimmt.
Das Rätsel der verschwundenen Stimme wurde gelöst, als Vizepräsident
Alejo VIDAL-QUADRAS ROCCA (EVP-ED, E) erklärte, dass das neue
Mitglied des Parlaments, Guiseppe BRIENZA (EVP-ED, I), noch nicht
im elektronischen Abstimmregister eingetragen war. Brienza ersetzt seit
dem 1. Juli den ausgeschiedenen Pier Ferdinando CASINI (EVP-ED,
I) und hatte mit Nein gestimmt.
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