Gesellschaftsrecht über Übernahmeangebote

Klaus-Heiner LEHNE (EVP-ED, D) - abgelehnt


 

Geänderter Vorschlag für eine dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote


Dok.: A5-0237/2001

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (dritte Lesung), ***III

Aussprache: 03.07.2001

Ablehnung: 04.07.2001


Erläuterungen zur Abstimmung


I
n einer Abstimmung mit Stimmengleichheit (273 : 273 : 22) hat das Parlament den in der Nacht vom 5. Juli 2001 im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zur Richtlinie über die Harmonisierung der Gesetze der Mitgliedstaaten über Übernahmeangebote abgelehnt. Laut Artikel 83 der Geschäftsordnung (GO) des EP ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Annahme des gemeinsamen Entwurfs notwendig. Gemäß Art. 128 Abs. 3 GO gilt im Fall von Stimmengleichheit der Text oder Vorschlag als abgelehnt.


Das EP ist der Position des Berichterstatters Klaus-Heiner LEHNE (EVP-ED, D) gefolgt. Dieser lehnte den Kompromiss des Vermittlungsausschusses ab. Er begründete dies u. a. damit, dass das an den Verwaltungsrat einer von Übernahme bedrohten Gesellschaft gerichtete Verbot von Abwehrmaßnahmen bis zur Anhörung der Aktionäre nur gerechtfertigt werden könne, wenn ein "level-playing-field" (gleiche Rahmenbedingungen) existiert. Nach Lehne gibt es weder auf internationaler noch auf europäischer Ebene ein solches "level-playing-field". Auch der Text des Vermittlungsausschusses habe dieses Problem nicht gelöst.


Nach Hartmut NASSAUER (EVP-ED, D) hat die Abstimmung ein klares Ergebnis ergeben. Enrique BARÓN CRESPO (SPE, E) betonte die unflexible Haltung, die oft von Rat und Kommission im Vermittlungsausschuss eingenommen werde. Patrick COX (LIBE, IRL) erklärte, dass die Kommission ihre Anstrengungen, eine effektive Lösung zu finden, verstärken solle, auch wenn klar sei, dass die Richtlinie in der bisherigen Form hinfällig sei.


Verschwundene Stimme wieder aufgetaucht


Zu Beginn der Nachmittagssitzung verlangten mehrere Abgeordnete eine Erklärung zum Problem der verlorengegangenen Stimme bei der Abstimmung über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Übernahmerichtlinie.


Als das Ergebnis der elektronischen Abstimmung von der Präsidentin des EP, Nicole FONTAINE, verkündet worden war, waren folgende Zahlen auf den Bildschirmen angeschlagen: 273 Ja-Stimmen, 273 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen. Damit wurde das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens abgelehnt. Nach einer Liste, die später veröffentlicht wurde, hatten jedoch nur 272 Abgeordnete für die Ablehnung gestimmt.


Das Rätsel der verschwundenen Stimme wurde gelöst, als Vizepräsident Alejo VIDAL-QUADRAS ROCCA (EVP-ED, E) erklärte, dass das neue Mitglied des Parlaments, Guiseppe BRIENZA (EVP-ED, I), noch nicht im elektronischen Abstimmregister eingetragen war. Brienza ersetzt seit dem 1. Juli den ausgeschiedenen Pier Ferdinando CASINI (EVP-ED, I) und hatte mit Nein gestimmt.


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