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Entwurf
einer Institutionellen Vereinbarung über die systematischere Neufassung
von Rechtsakten
Dok.: A5-0230/2001
Verfahren: Interinstitutionelle Vereinbarung (Art. 54 GO)
Aussprache:
02.07.2001
Viele Rechtsakte der EU werden häufig geändert. Die amtliche
Kodifizierung, durch die geänderte Rechtsakte besser lesbar werden,
verzögert sich oft vor allem dadurch, dass inzwischen weitere
Änderungen an dem Rechtsakt vorgenommen werden und mit den Arbeiten zur
Kodifizierung von neuem begonnen werden muss. Hierdurch leiden
Lesbarkeit und somit auch die Verständlichkeit der Rechtsakte. Durch
die Interinstitutionelle Vereinbarung soll dies verbessert werden, indem
die Anwendung einer Rechtssetzungstechnik vorgeschlagen wird, die es
erlaubt, Rechtsakte mit einem einzigen Rechtstext zugleich zu ändern
und zu kodifizieren.
Die Technik der Neufassung erlaubt es, im Falle einer wesentlichen
Änderung eines Rechtsakts, mit einem einzigen Rechtsakt zugleich die
gewünschte Änderung vorzunehmen, diese Änderung zusammen mit den
unveränderten Bestimmungen des bisherigen Rechtsakts zu kodifizieren
und den bisherigen Rechtsakt aufzuheben. Der bisherige Rechtsakt wird
also ersetzt, ohne dass ein zusätzlicher Änderungsakt entsteht.
Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt befürwortet den Abschluss der
Interinstitutionellen Vereinbarung, wenn in sie aufgenommen wird, dass
drei Jahre nach In-Kraft-Treten eine Bewertung erfolgt, in der eventuell
erforderliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die Vereinbarung soll
ferner für alle Neufassungsvorschläge gelten, die ab dem Zeitpunkt
ihres In-Kraft-Tretens, d. h. am Tag nach der Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, vorgelegt werden.
Weiterhin wird die Kommission aufgefordert, die Arbeiten zur
elektronischen Konsolidierung der wichtigsten geltenden Rechtsakte zu
intensivieren und deren Ergebnisse über Internet zugänglich zu machen.
Dies wird befürwortet, da es sich hierbei um ein weniger
bürokratisches Verfahren als die Neufassung handelt.
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