Neufassung von Rechtsakten

Ana PALACIO VALLELERSUNDI (EVP-ED, E)


 

Entwurf einer Institutionellen Vereinbarung über die systematischere Neufassung von Rechtsakten
Dok.: A5-0230/2001
Verfahren: Interinstitutionelle Vereinbarung (Art. 54 GO)
Aussprache: 02.07.2001

Viele Rechtsakte der EU werden häufig geändert. Die amtliche Kodifizierung, durch die geänderte Rechtsakte besser lesbar werden, verzögert sich oft vor allem dadurch, dass inzwischen weitere Änderungen an dem Rechtsakt vorgenommen werden und mit den Arbeiten zur Kodifizierung von neuem begonnen werden muss. Hierdurch leiden Lesbarkeit und somit auch die Verständlichkeit der Rechtsakte. Durch die Interinstitutionelle Vereinbarung soll dies verbessert werden, indem die Anwendung einer Rechtssetzungstechnik vorgeschlagen wird, die es erlaubt, Rechtsakte mit einem einzigen Rechtstext zugleich zu ändern und zu kodifizieren.

Die Technik der Neufassung erlaubt es, im Falle einer wesentlichen Änderung eines Rechtsakts, mit einem einzigen Rechtsakt zugleich die gewünschte Änderung vorzunehmen, diese Änderung zusammen mit den unveränderten Bestimmungen des bisherigen Rechtsakts zu kodifizieren und den bisherigen Rechtsakt aufzuheben. Der bisherige Rechtsakt wird also ersetzt, ohne dass ein zusätzlicher Änderungsakt entsteht.

Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt befürwortet den Abschluss der Interinstitutionellen Vereinbarung, wenn in sie aufgenommen wird, dass drei Jahre nach In-Kraft-Treten eine Bewertung erfolgt, in der eventuell erforderliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die Vereinbarung soll ferner für alle Neufassungsvorschläge gelten, die ab dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens, d. h. am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, vorgelegt werden.

Weiterhin wird die Kommission aufgefordert, die Arbeiten zur elektronischen Konsolidierung der wichtigsten geltenden Rechtsakte zu intensivieren und deren Ergebnisse über Internet zugänglich zu machen. Dies wird befürwortet, da es sich hierbei um ein weniger bürokratisches Verfahren als die Neufassung handelt.
 


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