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vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes findet am 4. September, 11.00
Uhr, in Leipzig, im Gebäude des Landgerichts, Harkortstraße 9, Saal 115,
die Revisionsverhandlung in der Strafsache gegen den Hamburger Amtsrichter
Ronald Schill statt.
Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten wegen Rechtsbeugung zu einer
Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 DM verurteilt. Dem liegt der Vorwurf zugrunde, eine Ordnungshaftbeschwerde nicht schnellstmöglich an das
zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet zu haben, um so die Vollstreckung des von ihm in seiner Eigenschaft als Vorsitzender einer
Strafabteilung des Amtsgerichts Hamburg gegen zwei Prozeßzuhörer erlassenen
Ordnungshaftbeschlusses weitgehend durchzusetzen und das Risiko einer aufhebenden Entscheidung durch das Oberlandesgericht zu vermeiden. Nachdem
die Beschwerde, zwei Tage nach Einreichung, bei dem Oberlandesgericht eingegangen war, wurde die Ordnungshaft durch den zuständigen Senat des
Oberlandesgerichts aufgehoben.
Das Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft mit
der Revision angefochten. Der Angeklagte verfolgt das Ziel,
freigesprochen
zu werden. Die Staatsanwaltschaft erstrebt auch eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und hält eine höhere Strafe für angemessen.
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Presseerklärung 37/01
Datum: Tue, 8 May 2001 14:21:42 +0200
Mit einem heute verkündeten Beschluß hat der Kartellsenat des
Bundesgerichtshofs eine Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, mit
der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch zwei Großunternehmen
der Fleischwirtschaft, die Moksel AG und die Südfleisch Holding AG, untersagt worden war.
"...Die angestrebte Steigerung der Wirtschaftlichkeit führe
jedoch nur dann zu höheren Erlösen, wenn die erzielten Kostenvorteile nicht
vollständig über die Preise an die Abnehmer weitergegeben werden müßten..."
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