cenjur berichtet authentisch über den Fall "Christoph Daum" - aktuell: die Pressestelle der Koblenzer Staatsanwaltschaft informiert am 30.05.2001


 

Ermittlungsverfahren gegen Tatverdächtige aus dem Großraum Köln/Ahr wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Anklage erhoben -

 

A. die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage zur zuständigen Strafkammer des Landgerichts Koblenz gegen einen 40-jährigen Mechaniker, einen 54-jährigen Industriekaufmann, einen 34-jährigen Sporttrainer, einen 50-jährigen Arzt sowie einen 47-jährigen Fußballlehrer aus dem Großraum Köln/Ahr wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in den Jahren 1999 und 2000 erhoben.

B. Im einzelnen wird den Tatverdächtigen mit der Anklageschrift folgendes zur Last gelegt:

I. 1. Der 40- und der 54-jährige sollen sich seit etwa August 1999 darum bemüht haben 1 kg Kokain zumindest durchschnittlicher Qualität aus Venezuela zu beschaffen. Zu diesem Zweck soll der 54-jährige Kontakt zu einem in Venezuela lebenden möglichen Lieferanten aufgenommen und bei diesem 1 kg Kokain zum Preis von 40.000,00 DM bestellt haben. Dabei soll die Abwicklung derart abgesprochen gewesen sein, dass sowohl der 40-jährige, als auch der 54-jährige jeweils einen Teil des Kaufpreises beisteuern sollten. Die Lieferung des Kokains aus Venezuela  soll zunächst daran gescheitert sein, dass die beiden Tatverdächtigen die geforderte Vorkasse nicht leisteten. Obwohl der 54-jährige danach von einem endgültigen Scheitern des Geschäfts ausgegangen sein soll, soll der 40-jährige ihm -in Unkenntnis dieser Einschätzung- am 20.10.2000 40.000,00 DM zum Erwerb des Kokains übergeben haben.

I. 2. Der 40-Jährige soll sich darüber hinaus seit Juli 2000 unter Einschaltung des 54-Jährigen um die Beschaffung von 100 Gramm Kokain durchschnittlicher Qualität bemüht haben um sie an den 47-Jährigen Fußballlehrer weiterzuverkaufen. In Ausführung dieses Vorhabens soll der 54-Jährige am 10.07.2000 in Ahrbrück einer Vertrauensperson der Koblenzer Polizei 8.000,00 DM für die Lieferung von 100 Gramm Kokain geboten haben, was diese jedoch ablehnte.

In diesem Zusammenhang wird dem 40-Jährigen und dem 54Jährigen gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen in zwei Fällen zur Last gelegt.

II. Dem 40-Jährigen wird darüber hinaus vorgeworfen, in weiteren 84 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen unerlaubt Handel getrieben und zugleich in 83 Fällen Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen unerlaubt eingeführt zu haben.

1. Im einzelnen soll er im Jahre 2000 in den Niederlanden 2 kg Marihuana von zumindest durchschnittlicher Qualität erworben und anschliessend an unbekannte Abnehmer in Polen weiterveräussert haben.

2. Von Anfang 1999 bis zum 22.10.2000 soll er einmal wöchentlich in die Niederlande gefahren, dort von unbekannten Dealern jeweils 30-50 Gramm Kokain guter Qualität erworben, die Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeführt, und zum überwiegenden Teil hier weiterkauft haben.

U.a. soll der Tatverdächtige dem mitangeklagten 47-Jährigen Fußballlehrer im Jahre 1999 in 24 Fällen und im Jahre 2000 in 39 Fällen jeweils mindestens 3-5 Gramm Kokain geliefert haben. An den Mitangeklagten 34-Jährigen soll er in 24 Fällen, an den ebenfalls mitangeklagten 50-Jährigen in 20 Fällen Kokain geliefert haben. Darüberhinaus soll er in 9 Fällen Kokain auch an eine erst 16-Jährige abgegeben haben.

III. Dem 54-Jährigen wird mit der Anklageschrift darüberhinaus u.a. ein weiterer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen und Betrug vorgeworfen.

1. Im JAhre 1999 sol er einem bislang nicht identifizierten Niederländer seinen PKW zum Preis von 70.000,00 DM zum Verkauf angeboten haben, wobei er zugleich angeboten haben soll, der Kaufpreis könne mit Kokain oder Ecstasy-Pillen im Gegenwert der geforderten Summe gezahlt werden. Das Geschäft soll jedoch letztlich am mangelnden Interesse des Niederländers gescheitert sein.

2. Nachdem der 54-Jährige vom endgültigen Scheitern der Bemühungen um die Beschaffung von 1 kg Kokain aus Venezuela ausgegangen sein soll, soll er dem 40-Jährigen wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, er beabsichtige sich mit den venezualischen Drogendealern zur Übergabe des bestellten Kokains zu treffen und diesen, der ihm Glauben geschenkt haben soll, zur Übergabe des Kaufpreises i.H.v. 40.000,00 DM an ihn veranlaßt haben. Seinem Plan entsprechend soll er jedoch keinen Kontakt zu möglichen Drogenlieferanten aufgenommen, sondern dem 40-Jährigen mitgeteilt haben, er selbst sei "gelinkt" worden, das Geld sei weg.

IV. Dem 34-Jährigen Tatverdächtigen wird unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, teilweise gewerbsmäßig, teilweise in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Er soll im Zeitraum 1999/2000 fortlaufend Kokain, das er zum Teil von dem mitangeklagten 40-Jährigen, zum Teil von einem anderen Drogenlieferanten erhalten haben soll, überwiegend an den mitangeklagten 50-Jährigen, zum Teil an einen anderen Abnehmer weiterveräußert haben.

V. Der Tatverdächtige 50-Jährige soll im Zeitraum 1999/2000 fortlaufend zum Teil von dem mitangeklagten 34-Jährigen, zum Teil von dem mitangeklagten 40-Jährigen Kokain erworben haben. Ihm wird in diesem Zusammenhang mit der Anklageschrift unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen zur Last gelegt.

VI. 1. Dem 47-Jährigen Fußballlehrer wird mit der Anklageschrift unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in 63 Fällen vorgeworfen. Er soll im Jahre 1999 in 24 Fällen und im Jahr 2000 in 39 Fällen von dem tatverdächtigen 40-Jährigen jeweils mindestens 3-5 Gramm Kokain zum Grammpreis von 160,00 DM erworben haben.

2. Darübehrinaus wird dem 47-Jährigen Anstiftung zum Handeltreiben mit Kokain in nicht geringer Menge zur Last gelegt.

Er soll Interesse am Erwerb größerer Kokainmengen von dem 40-Jährigen gehabt haben und bei diesem die Beschaffung von 100 Gramm Kokain zumindest durchschnittlicher Qualität in Auftrag gegeben haben. Absprachegemäß soll der 40-Jährige sich um die Beschaffung des Kokains bemüht und dabei auch den tatverdächtigen 54-Jährigen eingeschaltet haben.

Ob es zur Auslieferung des Kokains an den 47-Jährigen gekommen ist, konnte im Rahmen der Ermittlungen nicht geklärt werden.

Während der 34-Jährige und der 50-Jährige Tatverdächtige die ihnen zur Last gelegten Taten weitgehend einräumen, bestreitet der 54-Jährige den gegen ihn gerichteten Tatvorwurf.

Der 40-Jährige und der 47-Jährige haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Der 40-Jährige und der 54-Jährige befinden sich in Untersuchungshaft.

Jung Leitender Oberstaatsanwalt