|
Gesellschaftsrecht - warum schweigt
der EuGH? - 05. Januar 2003
Merkwürdige Dinge passieren, wenn es um England, Sonderaktien und
Aktienrecht geht. Hier beantwortet zB der EuGH schon seit 28. November
2002 eine Presseanfrage nicht, trotz mehrfacher Erinnerung - er hat
geantwortet, nähere Einzelheiten
finden Sie hier - warum
verweist hier die EU-Kommission an den Mitgliedstaat England mit dieser
Begründung: "...Unglücklicherweise
sind Einlagensicherung, Garantiefonds u.ä. im
Versicherungsbereich bisher nicht harmonisiert. Demgemäss
kommen nur nationale Regelungen zur Anwendung...".
Das ist doch falsch und: was ist mit der im April umzusetzenden
EU-Richtlinie 17/2001? Merkwürdig, liest man beide Male den Inhalt der
Nachrichten. Fälle für OLAF?! Lässt Echelon grüssen? Inkompetenz? Was wird hier
gespielt? |