Zum Bundesverfassungsgericht BVerfG

NPD-Verbotsantrag

Beitrag Dr. Jonitz zum Rechtsradikalismus

Das NPD-Verbotsverfahren

 

 

Spiegel online spezial: deutsche Vergangenheit

 

Gudrun Seidl: Grundsätzliches zu diesen Seiten

Der (rechts)extreme Gewalttäter

 Thema Rechtssicherheit


 

18.03.2003 - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: 
Einstellung der NPD-Verbotsverfahren
Aktenzeichen: 2 BvB 1/01 - siehe auch Entscheidung vom 18.03.2003 

 
07.05.2002 - Bundesverfassungsgericht terminiert nach der Bundestagswahl
22.06.2001 - RA Mahler stellt für NPD Strafanzeige gegen 5 Richter des OVG Münster
 
BVerfG zur Rückgabe der bei RA Mahler sichergestellten Unterlagen Pressemitteilung Nr. 70/2001 vom 5. Juli 2001 zum Beschluss vom 3. Juli 2001 - 2 BvB 1/01 u. a.
 
zum Demonstrationsverbot - Pressemitteilung Nr. 50/2001 vom 11. Mai 2001 zu den Beschlüssen vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01, 1 BvQ 22/01 - Original - mit Hervorheben besonders wichtiger Passagen - Die Einschätzung des OVG ist rechtlich nicht tragfähig - Das OVG verkennt die Sperrwirkung des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG, wonach das BVerfG - und nur dieses - über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet. - Für das Verbot von Parteien oder die Verwirkung des Grundrechtsschutzes bestimmter Personen hat das Grundgesetz formelle und materielle Grenzen in den Art. 18 und 21 GG aufgestellt. Diese dürfen nicht deshalb außer Acht gelassen werden, weil ein Oberverwaltungsgericht deren Schutzwirkung nicht als ausreichend bewertet. - Kommentar hierzu von cenjur folgt!

Aktuelle Mitteilung: Pressemitteilung Nr. 40/2001 vom 12. April 2001 zum Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - BVerfG: Erneut Demonstrationsverbot aufgehoben

Die 1.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut in einem Eilverfahren das Verbot einer rechtsextremen Demonstration suspendiert. [ Text 1 ]   [ Text 2 ]


Aktuelle Mitteilung: Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 38/2001 vom 11. April 2001 zum  Beschluss  des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 zur Versammlungsfreiheit


 

zurück zur Startseite

zu den Menue-Seiten

zum Wegweiser