|
Was ist zu tun beim Supergau? Von Hermann-Josef Seggewiß |
||
|
Deutsche Politiker ignorieren seit Jahren eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), wonach die Bevölkerung über Verhaltensmaßregeln und Schutzmaßnahmen bei einer "radiologischen Notstandssituation" informiert sein muß. |
||
|
Berlin. Was müssen die Menschen in Deutschland tun, wie können sie sich schützen, wenn in einem heimischen Kernkraftwerk oder in einer Atomanlage im benachbarten Ausland ein Stör- oder Unfall passiert? Obgleich die Europäische Union (EU) ihre Mitgliedstaaten schon Ende 1989 verpflichtet hat, die eigene Bevölkerung über Verhaltensmaßnahmen und Gesundheitsschutz bei einem nuklearen Ernstfall zu informieren, passierte hierzulande bis heute nichts. Der Stichtag 27. November 1991, an dem die EU-Richtlinie spätestens hätte umgesetzt werden müssen, ist seit fast acht Jahren tatenlos verstrichen. Und nichts deutet darauf hin, dass unsere Politiker die von Brüssel aufgegebenen Hausaufgaben bald erledigen wollen.
Dabei schreibt EU-Richtlinie 389L0618 vom 27. November 1989 klar und unmißverständlich vor: "Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß die Bevölkerung, die bei einer radiologischen Notstandssituation betroffen sein könnte, über die für sie geltenden Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie über die entsprechenden Verhaltensmaßregeln einer radiologischen Notstandssituation unterrichtet wird", heisst es im Artikel 5. Und weiter: "Diese Informationen werden von den Mitgliedstaaten auf den neuesten Stand gebracht und regelmäßig übermittelt, und zwar auch, wenn sich bedeutsame Änderungen hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen ergeben."
Das alles hat laut Richtlinie nicht erst nach einem Gau zu geschehen, sondern muss laut Präambel schon "im voraus und fortlaufend in angemessener Weise" passieren. Darüber hinaus verpflichtet das Regelwerk zur Information an die EU-Mitgliedstaaten, die von einem nuklearen Unfall "betroffen sind oder betroffen sein könnten".
Die für alle EU-Mitglieder verbindliche Umsetzungsfrist ist im Artikel 12 der Richtlinie ausdrücklich genannt: Bis "spätestens 24 Monate nach ihrer Genehmigung", also bis zum 27. November 1991, hätte alles erledigt sein müssen.
Detailliert definiert die Vorschrift den Begriff "radiologische Notstandssituation": Dieser Ernstfall ist gemäß Artikel 2 nicht erst dann eingetreten, wenn "anomale Radioaktivitätswerte innerhalb und außerhalb eines Gebietes (gemessen wurden), die für die öffentliche Gesundheit in diesem Mitgliedstaat schädlich sein könnten". Anlass für den Notstand ist auch nicht nur ein Störfall in der Anlage selbst. Es reicht bereits ein "Unfall im Gebiet eines Mitgliedstaates, durch den (kerntechnische) Anlagen oder Tätigkeiten... betroffen sind und der in signifikantem Maße zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen führt oder führen kann".
Zu Anlagen oder Tätigkeiten im Sinne der Verordnung zählen nicht nur "Kernreaktoren jedweden Standorts" oder "Anlagen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle". Hierunter fallen auch "sonstige Anlagen des Brennstoffkreislaufs", die "Beförderung und Lagerung von Kernbrennstoffen oder radioaktiven Abfällen" sowie die "Herstellung, Verwendung, Lagerung, Beseitigung und Beförderung von Radioisotopen für landwirtschaftliche, industrielle, medizinische und verwandte wissenschaftliche und Forschungszwecke" und die "Verwendung von Radioisotopen in Weltraumobjekten".
In einem Anhang listet die Richtlinie auf, wie die Mitgliedstaaten ihre Bevölkerung und Nachbarn über die bei einem atomaren Notstand geltenden Regeln und Schutzmaßnahmen aufzuklären haben. Danach müsste jeder Bundesbürger spätestens seit Ende 1991 informiert sein, was unter "radiologischen Notstandssituationen" zu verstehen ist und welche Folgen sie für Bevölkerung und Umwelt haben. Jeder müsste hierzulande längst über "geplante Notfallmaßnahmen zur Warnung, zum Schutz und zur Rettung" der Menschen bei einem Ernstfall aufgeklärt sein. Jeder müßte weiterhin seit mindestens sieben Jahren schon über "geeignete Informationen darüber" verfügen, "wie sich die Bevölkerung bei einer radiologischen Notstandssituation verhalten sollte".
Tatsächlich aber weiß die Bevölkerung in Deutschland bis heute nichts von alledem, weil die EU-Bestimmungen auch neun Jahre nach Inkrafttreten und sieben Jahre nach dem vorgeschriebenen Stichtag noch immer nicht umgesetzt sind. Wobei sich die deutschen Politiker - die untätige bisherige christlich-liberale Bundesregierung Helmut Kohl und auch die Opposition aus Sozialdemokraten und Bündnisgrünen, die ebenfalls von Anfang an um die Bestimmungen wußte und sich bis zum Ende der Legislaturperioden nie zu Wort gemeldet hat - in durchaus illustrer Gesellschaft befinden: Auch Dänemark, Frankreich, Griechenland oder Österreich haben es bis heute nicht für nötig gehalten, die EU-Vorschriften mit Leben zu erfüllen.
Ob sich die neue rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder jetzt bald daran macht, ihre Hausaufgaben zu erledigen, ist fraglich. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne sinnieren und debattieren derzeit bekanntlich eher über ein Gesetz, das den Ausstieg aus der Atomenergie regelt, als darüber, wie der geregelte Umgang mit der Radioaktivität auszusehen hat. Diese Vorgabe aus Brüssel wird trotz ihrer Verbindlichkeit weiterhin beharrlich ignoriert. |
||
|
© 1998-2000 HERMANN-JOSEF SEGGEWISS, Journalist |
|