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Abfallrecht: Kommission verklagt Deutschland vor EuGH |
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28.01.2000 virtuelle Presse
Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof Klage wegen Nichteinhaltung der EU-Abfallvorschriften zu erheben. Deutschland wendet die Verordnung über die Verbringung von Abfällen nicht richtig an.
Die Klage gegen Deutschland wird wegen der Praxis der deutschen Behörden erhoben, unrechtmäßig die Verbringung von Abfällen in andere Mitgliedstaaten zu beschränken, in denen die Abfälle in Zementöfen verwertet werden sollen. Deutschland lässt eine solche Verbringung nur zu, wenn zusätzliche Mindestanforderungen etwa in bezug auf den Brennwert und die effiziente Verbrennung der Abfälle erfüllt werden. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, dann werden die Abfälle, so argumentiert Deutschland, nicht verwertet, sondern einfach nur entsorgt.
Die entsprechende Verordnung (Verordnung Nr. 259/93 des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen) gestattet es den Mitgliedstaaten, die Ausfuhr von Abfällen zur Entsorgung im Ausland zu verbieten, vor allem wenn dies dem Grundsatz der 'Autarkie' widersprechen würde (wonach jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Abfall entsorgen muss). Aber die Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten nicht, die Verbringung von Abfällen aus Gründen der 'Autarkie' zu verbieten, wenn die Abfälle in einem anderen Mitgliedstaat verwertet werden. |
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Quelle: EU-Kommission – virtuelle Presse-Stelle |