|
Abwasser-Richtlinie: Kommission geht gegen Deutschland vor |
|
25.10.1999 virtuelle Presse
Die deutschen Vorschriften für Industrie-Abwasser und für die Kanalisation von kommunalem Abwasser entspricht nicht den Anforderungen der Gemeinschaft. Die Europäische Kommission hat deshalb beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland zu richten. Darin wirft sie Deutschland vor, die Ausweisung empfindlicher Gebiete an der Nord- und Ostsee nicht ausreichend zu überwachen.
Gewässerverschmutzung wird hauptsächlich durch unbehandeltes kommunales Abwasser verursacht. Mit der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie des Rates 91/271/EWG) soll die Umwelt vor den schädlichen Folgen des Abwassers geschützt werden. Die Richtlinie verpflichtet die Kommunen dazu, Mindeststandards für das Sammeln und Behandeln von Abwasser einzuhalten und diese Standards fristgerecht umzusetzen. Je nach Empfindlichkeit der aufnehmenden Gewässer und Größe des Siedlungsgebietes laufen die Fristen Ende 1998, 2000 und 2005 aus. Die erforderlichen deutschen Rechtsvorschriften hätten demnach bis Ende Juni 1993 erlassen und der Kommission übermittelt werden müssen. Deutschland hat zwar die auf Bundes- und auf Länderebene erlassenen Rechtsvorschriften vorgelegt, die Prüfung durch die Kommission hat jedoch mehrere Probleme aufgeworfen.
Als ungenügend stuft die Kommission die deutschen Rechtsvorschriften ein, wenn es um die Ausweisung empfindlicher Gebiete geht. Hierzu gehören auch die Küstengewässer der Nord- und Ostsee (die mit Nährstoffen überfrachtet sind, was zu Algenblüte und anderen Problemen führt). Da sich die Gewässer der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt in den entsprechenden Wassereinzugsgebieten befinden, müssten die für empfindliche Gebiete geltenden strengeren Anforderungen auf das gesamte Gebiet dieser Länder angewandt werden. Die Rechtsvorschriften dieser Länder stimmen allerdings nur teilweise mit den Anforderungen überein.
Außerdem entsprechen die erlassenen Rechtsvorschriften in vielen Fällen nicht den speziellen Anforderungen der Richtlinie in den Bereichen Kanalisation, industrielles Abwasser und Überwachung. |
|
Quelle: EU-Kommission – virtuelle Presse-Stelle http://eu-kommission.newsroom.de/ |