Der Europäische Bürgerbeauftragte
Jeder Bürger jedes Mitgliedstaats ist sowohl Staatsbürger seines Landes als auch der Europäischen Union. Damit hat er/sie auch das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, wenn er/sie sich als Opfer einer "Verwaltungswillkür" der Institutionen oder Organen der EU fühlt.
http://www.euro-ombudsman.eu.int/home/de/default.htm
Was sind Missstände?
Missstände in der Verwaltungstätigkeit sind Unzulänglichkeiten bzw. Mängel auf Verwaltungsebene. Von Missständen ist dann die Rede, wenn eine Institution nicht tätig wird, obwohl sie hätte handeln sollen, wenn sie den falschen Weg wählt oder wenn sie in einer Weise handelt, wie sie nicht hätte handeln sollen. Einige Beispiele dafür sind:
Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung
Unfairness
Diskriminierung
Machtmissbrauch
Fehlen oder Verweigern von Informationen
unnötige VerzögerungAuf folgende Fragen erhalten Sie unter nachfolgendem Link Antworten:
Wer kann sich beschweren?
Worüber?
Was sind Mißtände in der Verwaltungstätigkeit?
Welche Organe und Institutionen sind dies?
Wie beschwert man sich?
Wie kann man sich mit dem Europäische Bürgerbeauftragte in Verbindung setzen?http://www.euro-ombudsman.eu.int/MEDIA/DE/Default.htm
Den entsprechenden Fragebogen kann man ebenfalls auf dieser Seite anklicken!