Der Europäische Bürgerbeauftragte

Jeder Bürger jedes Mitgliedstaats ist sowohl Staatsbürger seines Landes als auch der Europäischen Union. Damit hat er/sie auch das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, wenn er/sie sich als Opfer einer "Verwaltungswillkür" der Institutionen oder Organen der EU fühlt.

http://www.euro-ombudsman.eu.int/home/de/default.htm

Was sind Missstände?

Missstände in der Verwaltungstätigkeit sind Unzulänglichkeiten bzw. Mängel auf Verwaltungsebene. Von Missständen ist dann die Rede, wenn eine Institution nicht tätig wird, obwohl sie hätte handeln sollen, wenn sie den falschen Weg wählt oder wenn sie in einer Weise handelt, wie sie nicht hätte handeln sollen. Einige Beispiele dafür sind:

Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung 
Unfairness 
Diskriminierung 
Machtmissbrauch 
Fehlen oder Verweigern von Informationen 
unnötige Verzögerung 

Auf folgende Fragen erhalten Sie unter nachfolgendem Link Antworten:

Wer kann sich beschweren?
Worüber?
Was sind Mißtände in der Verwaltungstätigkeit?
Welche Organe und Institutionen sind dies?
Wie beschwert man sich?
Wie kann man sich mit dem Europäische Bürgerbeauftragte in Verbindung setzen?

http://www.euro-ombudsman.eu.int/MEDIA/DE/Default.htm

Den entsprechenden Fragebogen kann man ebenfalls auf dieser Seite anklicken!