An die EU-Kommission DG 17
Vizepräsidentin
Loyola de Palacio - Präsident Romano
Prodi


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die Bundesregierung ist bis heute, 22. Dezember 1999,
ihrer Umsetzungsverpflichtung bezüglich der "Evakuierungs"-Richtlinie
618 aus 1989 (Umsetzungsfrist war der 04.12.1991) nicht nachgekommen, obwohl
sie auf diesen Mangel von Gudrun Seidl schriftlich mit ausführlichem
Schreiben vom 04. Februar 1999 (siehe unten) ausdrücklich auch im
Hinblick auf den bevorstehenden Jahrtausendwechsel hingewiesen wurde.
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Seit Februar 1999 wird seitens SEIDL intensiv innerhalb
seiner WEB-Seite auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Stellungnahmen
seitens der Regierung hierzu sind bis heute nicht erfolgt. Wegen des Jahrtausendwechsels
und der damit vebundenen weltweit bekannten Problematik, weist SEIDL auf
seiner Startseite auf die Nichtumsetzung durch die Nationen Deutschland,
Frankreich, Österreich, Dänemark und Griechenland hin.
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Aufgrund einer Verordnung der Bundesregierung vom
17. August 1997 (unterzeichnet von Kinkel/Merkel) informierten auf
dieser Grundlage alle deutschen Kernkraftwerksbetreiber innerhalb eines
10-25 km Umkreises mittels einer von ihnen zu erstellenden und versendenden
Broschüre eine evtl. betroffene Bevölkerung.
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Ironie des Schicksals für Trittin und Müller:
lediglich
die Bürger Deutschlands sind bei einer evtl. eintretenden radiologischen
Notstandssituation, gleich aus welchem Anlass, unterrichtet, die im besagten
Radius eines deutschen Kernkraftwerks leben. Alle
anderen deutschen Bevölkerungsgruppen - dies sind mindestens 70.000.000
Menschen - sind NICHT INFORMIERT.
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Besonders hart betroffen sind die Menschen in Deutschland Ost wegen ihrer
Nähe zum Ostblock.
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Auch der Westen Deutschlands ist nicht weniger rosig:
wer von uns Deutschen wusste schon bis zu dem gestern veröffentlichten
Zustandsbericht der GRS (http://www.grs.de), dass in der Nation Frankreich,
die ebenfalls wie Deutschland die EU-Richtlinie bis heute nicht umgesetzt
hat, 56 Kernkraftwerke stehen (Anmerkung: der Bericht wurde seitens der
Regierung im Mai 1998 in Auftrag gegeben, als die deutschen KKW-Betreiber
die Info-Broschüre zu versenden hatten).
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Wie makaber nimmt sich dagegen das Ausstiegs-Szenario
der deutschen Regierung seit ihrem Amtsantritt im Oktober 1998 aus der
deutschen "Atom"energie aus. Wie makaber, dass es Teilen der neuen deutschen
Regierung wichtiger war, Anweisung dergestalt zu geben, als in Schriftwechsel,
der nach aussen geführt wird, das Wort "Kernenergie" durch "Atomenergie"
ersetzen zu müssen.
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Wenn doch Teile der bundesdeutschen Regierung die
Kernenergie für so gefährlich halten, dass sie den sofortigen
Ausstieg wollen, um wieviel mehr hätte dann, spätestens aufgrund
des Hinweises von Gudrun Seidl am 04. Februar 1999, die dem Schutze der
Bevölkerung dienende EU-Richtlinie 618 aus 1989 umgesetzt und die
deutsche Bevölkerung richtliniengemäss informiert sein müssen.
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Hätte die neue Bundesregierung mit Bundesumweltminister
Jürgen Trittin so pressewirksam für die Umsetzung der
Europäischen Evakuierungs-Richtlinie gekämpft, die zum Schutz
ganzer Völker aus Anlass des Reaktorunfalles in Tschernobyl in noch
nicht einmal 3 Jahren entstand, gekämpft, anstatt sein Amt politisch
für den Erhalt seiner Partei zu missbrauchen, müssten nicht heute,
am 22. Dezember 1999, diese Zeilen geschrieben werden. Seit einem Jahr
wird stattdessen ein medienfüllendes Ausstiegs-Szenario vom Zaume
gebrochen dass an dieser Stelle die Frage erlaubt sei:
"Herr Trittin, sind Sie sich eigentlich Ihrer Verantwortung bewusst?"
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Wegen des unmittelbar bevorstehenden Jahrtausendwechsels
und der damit für möglich erachteten Gefahren (u.a. ist das Militär
in weltweiter erhöhter Alarmbereitschaft) sah sich Gudrun Seidl veranlasst,
noch heute die EU-Kommission auf diesen vertragswidrigen Zustand in den
Nationen Deutschland, Frankreich, Österreich (!), Griechenland und
Dänemark hinzuweisen.
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Die Kommission und ihre zuständige Kommissarin
werden
hiermit dringend ersucht, sofort gegen die erwähnten Nationen vorzugehen
und diesen eine Weisung vor dem 01.01.2000 zu geben. Weiter wird die Kommission
ersucht, falls noch nicht geschehen, unverzüglich das Vertragsverletzungsverfahren
gegen die erwähnten Nationen einzuleiten.