12. Januar 2000 - Urteil des EuGH
Nun ist es also amtlich, was den Schülerinnen und Schülern des Ernst-Barlach-Gymnasiums in Rostock durch das von SEIDL geförderte EU-Projekt "Europa in die Schulen" verkündet wurde
Frieden schaffen ohne Waffen? Frauen ans Gewehr!

Frauen in die Bundeswehr? Generalanwalt hält deutsche Regelung für nicht vereinbar mit Grundsatz der Gleichbehandlung
In der Rechtssache Kreil/Bundesrepublik Deutschland sprach Generalanwalt La Pergola am Dienstag seinen Schlussantrag. Darin schlägt er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, die deutschen Rechtsvorschriften, die Frauen verbieten, als Freiwillige in Kampfeinheiten der Bundeswehr zu dienen, für unvereinbar mit der Gemeinschaftsrichtlinie zur Gleichbehandlung zu erklären. Der Urteilsspruch der Richter wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Zum Hintergrund des Rechtsstreits: Tanja Kreil hatte sich 1996 für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr im Bereich Elektronik beworben. Ihre Bewerbung wurde mit der Begründung abgelehnt, Frauen dürften in der Bundeswehr nur im Sanitäts- und Militärmusikdienst beschäftigt werden. Daraufhin klagte Kreil gegen die Ablehnung beim Verwaltungsgericht Hannover, das den Fall an den EuGH verwies. Dieser sollte klären, ob die deutsche Regelung mit der Gemeinschaftsrichtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg vereinbar sei.

Das deutsche Grundgesetz, das Soldatengesetz und die Soldatenlaufbahnverordnung schließen Frauen weitgehend von einer Beschäftigung in der Bundeswehr aus. Die Richter des EuGH müssen deshalb klären, ob die Richtlinie Ausnahmen des Verbots der Ungleichbehandlung zulässt, durch die die deutschen Vorschriften gedeckt würden. Eine solche Ausnahme ist etwa gegeben, wenn das Geschlecht aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit eine unabdingbare Voraussetzung für diese Tätigkeit ist. Als weitere Ausnahme erlaubt die Richtlinie Vorschriften zum Schutz der Frau bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Laut Bundesregierung soll mit der Regelung sichergestellt werden, dass Frauen nicht als Angehörige der Kampftruppen der feindlichen Waffenwirkung ausgesetzt werden. Dagegen hält der Genaralanwalt diese Ausnahme vom Grundprinzip der Gleichbehandlung aufgrund allgemeiner sozialer oder politischer Erwägungen für nicht zulässig. Nur bei speziellen beruflichen Tätigkeiten, für deren Ausübung das Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung darstelle, könnte es eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung geben. Abgesehen vom Sanitäts- und Militärmusikdienst seien Frauen aber ganz generell von allen Bereichen der Bundeswehr ausgeschlossen. Nur wenn nachgewiesen werden könne, dass das männliche Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung für den Einsatz in sämtlichen Kampfeinheiten sei, lasse sich dieser Ausschluss rechtfertigen. Den Nachweis habe die Bundesregierung aber nicht erbracht.

La Pergola schlägt dem Gerichtshof deshalb vor, festzustellen, dass die deutsche Regelung der Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen widerspricht. Für den Fall, dass die Richter die Regelung für richtlinienkonform hielten, sei es Aufgabe des nationalen Gerichts festzustellen, ob die Ablehnung von Tanja Kreil tatsächlich begründet sei. Der Generalanwalt bezweifelt, dass Frauen durch ihren Ausschluss von der Bundeswehr vor feindlicher Waffenwirkung geschützt werden könnten. Schließlich mache der Anteil von Frauen an der zivilen Bundeswehrverwaltung ein Drittel aus. Weiter müsste geprüft werden, ob der Ausschluss von Frauen zu ihrem eigenen Schutz nicht auch ihrer Verwendung in Polizei und Feuerwehr widerspreche.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Ein Urteil des Gerichts in der Rechtssache C-285/98 wird gegen Ende des Jahres erwartet. Der Wortlaut der Schlussanträge kann auf der Homepage des EuGH unter http://www.curia.eu.int abgerufen werden oder hier.

Weitere Informationen bei:  Europäischer Gerichtshof, Dr. Ulrike Städtler, Tel.: +352-4303-3255, Fax: +352-4303-2734, Luxemburg.



Am 28. Oktober 1999, 16:35 Uhr meldet sich laut AP Innenminister Bartling zum Thema "Waffendienst von Frauen"

Der niedersächsische Innenminister Heiner Bartling habe sich für den Dienst von Frauen in Kampfverbänden der Bundeswehr ausgesprochen und eine Änderung des Artikels 12a des Grundgesetzes gefordert. «Lassen wir die Frauen selbst entscheiden, ob sie als Soldatinnen der Bundeswehr auch in Kampfverbänden Dienst tun wollen», habe Bartling am Donnerstag in Neustadt bei Hannover anlässlich der Verabschiedung von Soldaten in den Kosovo-Einsatz gesagt.

Bartling, SPD, verlangt u.a., dass die Passage des Grundgesetzes, die einem Dienst von Frauen an der Waffe entgegenstehe, möglichst schnell gestrichen werden müsse. Bereits als Polizistinnen würden Frauen bereits vielfach ihr Leben für die Gesellschaft einsetzen. Ein Ausschluss der Frauen von den meisten Laufbahnen innerhalb der Bundeswehr sei nicht mehr zu vermitteln.

Und: die Klage einer Hannoveranerin gegen das Verbot des freiwilligen Waffendienstes vor dem Europäischen Gerichtshof verfolge er deswegen mit viel Sympathie.



Ist es tatsächlich möglich, dass Europa unser Verfassungsrecht hinterfragen kann?
Welcher EU-Migliedstaat hat noch - leider - die Besonderheit wie das kriegstraumatisierte Deutschland? Nimmt da nicht Deutschland eine Sonderrolle ein?
76 % laut Stern-Umfrage sind dafür – was wurde gefragt?
Wurde über kriegsgefangene US-Soldatinnen während des Golf-Krieges aufgeklärt?

Erinnerungen an die Geschichte werden wach
Wisst ihr noch, wer aus lieben braven Dickhäutern Kampf-Elefanten machte?
Und dann denke ich noch an ein Zitat von Wilhelm Busch. Kennt Ihr den Anfang noch?
"...oh hüte deine Zunge - ein jeder Wunsch, kaum ist erfüllt, kriegt augenblicklich Junge"