15. Februar 2000 

Demnächst hier: der belgische (wallonische) EU-Kommissar Busquin - eigentlich bei der Anhörung durchgefallen

Brüssel: Eine Beschlussfassung zu den Ausschlussanträgen Belgiens, Frankreichs und Italiens war heute nicht möglich. Man vertagte sich auf Anfang April 2000. SEIDL wird Sie über den Fortgang auf dem Laufenden halten. Insbesondere mit Stellungnahmen Deutscher Europa-Abgeordneter

09. Februar 2000

An die Europa-Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs

übereinstimmend mit den EU-Abgeordneten der CDU/CSU und SPD-Fraktionsgruppe bin ich der Ansicht, dass das Verhalten des EU-Ministerrates eklatant falsch war und eindeutig gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstossen hat.

Es wäre fatal, würde man eine demokratische Partei, egal ob ÖVP oder FPÖ, ausschliessen, nur weil diese Parteien irgendwelchen Nationen oder Gruppierungen nicht passen. Sowohl ÖVP wie auch FPÖ wurden unter demokratischen Verhältnissen innerhalb einer Demokratie gewählt.

Weder die ÖVP noch die FPÖ werden vom Verfassungschutz überwacht, wie dies in Deutschland gebietsweise bei den Republikanern wie insgesamt gegen die PDS der Fall ist. Die deutsche PDS, obwohl als verfassungsfeindlich eingestuft und vom Verfassungsschutz überwacht, ist sowohl an einer Landesregierung beteiligt, wie sogar in der Bundesregierung vertreten! Niemand, kein Mitgliedstaat, hat dagegen etwas unternommen, geschweige denn protestiert oder gar Sanktionen verhängt. Hat da etwa Amerika protestiert?

Es ist nicht einzusehen, dass hier demokratische Werte dergestalt missachtet und übertreten werden, nur weil es sich um eine andere Regierungspartei handelt, als es die sozialistisch regierten Länder wollen. 

Einen Skandal und eine Parteinahme sondergleichen stellt es dar, wenn der Bundeskanzler des EU-Mitgliedstaates Deutschland Gerhard Schröder es zulässt, dass der portugiesische Ratspräsident ihn privat zu Hause aufsucht, um mit ihm Sanktionen gegen den deutschsprachigen Nachbar- EU-Mitgliedstaat Österreich abzusprechen! Das muss man sich einmal überlegen, wie weit wir heruntergekommen sind. 

Der EuGH hat im Dezember 1999 eine Entscheidung der überwiegend sozialistischen EU-Kommission aus 1996 bestätigt, nach der DM 241 Millionen Investitionsbeihilfen für VW-Werke Mosel und Chemnitz abgelehnt und für unzulässig erklärt wurden. Dagegen teilt am selbenTag freudestrahlend Frau Grüne EU-Kommissarin Michaele Schreyer mit, dass sie die Beitrittsinitiative Polens lobt und Polen ab dem 01.01.2000 etwa DM 1.8 Milliarden (!) Heranführungsbeihilfe an die EU aus SAPARD und ISPA-Mitteln der EU erhält.

Es sei daher an dieser Stelle die Frage erlaubt, ob etwa die sozialistisch regierten Länder all die Parteien ablehnen, die keine eierlegende Wollmilchsau sein wollen? Das, was jetzt gegen Österreich betrieben wird, ist eine Verletzung der Demokratie, die ihresgleichen nach dem Krieg suchen kann.

Durch das rechtswidrige Verhalten der Ministerräte muss die weitere Frage diskutiert werden, warum sich diese so verhalten haben.

Auch muss aus gegebenem Anlass morgen damit gerechnet werden, dass seitens der Südstaaten, wie am 14.01.1999 im Falle Misstrauensantrag EU-Kommission, gegen die Nordstaaten gestimmt wird. Der nächste Skandal, dazu noch im Wiederholungsfalle!

© 09. Februar 2000 - Gudrun Seidl, inforom@seidl.de