Frau Fischer, beginnen Sie mit der Säuberungsaktion, bitte!

 

Artikel 22
(1) Die Mitgliedstaaten erstellen spaetestens bis zum 1. Oktober 1998 Programme mit den einzelstaatlichen Massnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie durchgefuehrt werden muessen.
In diesen Programmen ist jeweils den besonderen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und insbesondere die Art und die Haeufigkeit der regelmaessig durchzufuehrenden Kontrollen anzugeben.
(2) Die Mitgliedstaaten uebermitteln der Kommission jaehrlich vor dem 1. April und erstmals vor dem 1. April 2000 alle zweckdienlichen Angaben ueber die Durchfuehrung der Programme gemaess Absatz 1 waehrend des vergangenen Jahres und machen genaue Angaben ueber - die bei Erstellung der Programme zugrunde gelegten Kriterien,
- die Anzahl und die Art der durchgefuehrten Kontrollen,
- die Ergebnisse der Kontrollen, insbesondere Anzahl und Art der festgestellten Verstoesse,
- die im Fall von Verstoessen eingeleiteten Massnahmen.

(3) Jedes Jahr legt die Kommission vor dem 1. Oktober und erstmals vor dem 1. Oktober 2000 einen zusammenfassenden Gesamtbericht ueber die Ergebnisse der auf Gemeinschaftsebene vorgenommenen Kontrollen zusammen mit einem Vorschlag fuer eine Empfehlung fuer ein koordiniertes Programm der Kontrollen fuer das darauffolgende Jahr vor, der nach dem Verfahren des Artikels 23 zu beschliessen ist. Diese Empfehlung kann spaeter angepasst werden, falls sich dies aufgrund der Durchfuehrung des koordinierten Programms als notwendig erweist.
In dem koordinierten Programm sind vor allem die Kriterien aufgefuehrt, die bei seiner Durchfuehrung vorrangig beruecksichtigt werden muessen. Die Angaben gemaess Absatz 2 enthalten ein gesondertes Kapitel, das der Durchfuehrung des koordinierten Programms gewidmet ist.

Äusserungen: http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_24748.htm
vor und in den Medien dann noch korrekt?
 

Vorschlag von cenjur: verraten Sie uns, wo wir die längst fälligen und von Ihnen in Auftrag zu gebenden Laborberichte finden? Die nämlich benötigen dringend die Stellen, die das Fleisch zu kontrollieren und zu beurteilen haben. Denn ihnen ist bis zu unserem gestrigen Telefonat diese Richtlinie mit dem gravierenden Kontrollinhalt nicht bekannt gewesen. Die Richtlinie war bis 30.04.1998 in nationales Recht umzusetzen, was die Kohl-Regierung auch bis Juni 1998 tat. Dann aber waren Wahlkampf und Regierungswechsel wichtiger, als die ordnungsgemässe Umsetzung der die Bevölkerung schützenden Lebensmittel-Richtlinie. Im März 1999 endlich setzten Sie im zweiten Anlauf um.

Allerdings ganz offensichtlich ohne sich um die durchzuführenden Kontrollen zu kümmern. Da musste ja zuerst Oskar La Fontaine von der Bildfläche verschwinden und gesucht werden. Anschliessend kam der CDU-Spenden-Skandal, danach die Österreich-Sanktionierung. Alles war offensichtlich für Sie wichtiger, als die die Bevölkerung schützende Richtlinien-Umsetzungs-Anwendung.

Hören Sie also endlich auf, der EU-Kommission und ehemaligen Bundesregierung die Schuld zu geben. Die Schuld liegt einzig und alleine in Ihrer schlampigen Behandlung dieses Lebensmittel-Skandals. Aber das Wohl der Bevölkerung scheint Ihnen ja gänzlich egal zu sein. Oder wann wird endlich die Evakierungs-Richtlinie aus 1989 in nationales Recht umgesetzt? Wie lautete noch Ihre Eidesformel bei Regierungsantritt?

 

Übrigens: unkorrekt ist Ihre Stellungnahme zur Aufhebung des Importverbots. Sie schreiben:

Während das Importverbot in Frankreich bis heute gilt, wurde es in Deutschland im März 2000 aufgehoben, nachdem der deutschen Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für britisches Rindfleisch auch für alle anderen EU-Staaten nachgekommen worden war.

richtig ist vielmehr, dass die EU-Kommission Deutschland und Frankreich regelrecht erpresst hat. So sollte bei Nichtaufhebung des Import-Verbots der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Während Deutschland kuschte und einknickte, trotzte Frankreich der EU-Kommission, liess sich auch, wie von der Kommission angekündigt, vor dem EuGH verklagen und verklagte seinerseits die Kommission.

 

Wenn Sie nun noch etwas für die Bevölkerung tun wollen, fragen Sie EU-Kommissions-Präsidenten Prodi, warum man EU-Kommissar Fischler, Österreich, einem ausgezeichneten Fachmann im Bereich Landwirtschaft, die Bereiche Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie Tierschutz und Veterinärangelegenheiten abgenommen und statt dessen dem irischen Juristen David Byrne übertragen hat.