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am 25. Januar 1989 (!) zur Genom-Analyse an Arbeitnehmern |
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SEIDL mahnte bereits am 25.01.1989 - vor bereits 11 Jahren - vor dem, was heute zunächst in England Fakt ist, in Deutschland derzeit heiss und (noch!) ablehnend diskutiert wird, aber wegen des harten Wettbewerbs auf dem europäischen Markt längstens in 5 Jahren kommen wird - so, wie die Embryonen-Forschung - lesen Sie selbst, 11 Jahre früher... |
| Aufsatz Verfasser:
Seggern, Burkhard von
Haupttitel: Genom-Analyse an Arbeitnehmern Fundstelle: AiB 1988, 56-60 - Kurzreferat |
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(F) Anlässlich einer am 24.2.1988 stattgefundenen Sachverständigenbefragung der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der GENTECHNOLOGIE" durch Bundestagsaus- schüsse zum Thema "Genom-Analyse an Arbeitnehmern" stellt der Verfasser zun„chst dar, worum es bei einer solchen Analyse geht und gibt dann die Position der Enquete- Kommission wieder. Der Verfasser warnt vor einer Selektion von Arbeitnehmern mit Hilfe genanalytischer Methoden und zeigt die Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit Genom-Analysen auf. |
| So auch damals Damm, Reinhard, Professor Dr jur; Hart, Dieter, |
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Haupttitel: Rechtliche Regulierung riskanter Technologien |
| Quelle: juris-Literatur-Datenbank |
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