Original-Artikel aus DerStandard online mit dem dort abgegebenen
Kommentar von Gudrun Seidl am 05. Februar 2000

Blockade-Drohung Haiders löst in Brüssel Alarm aus

Außenministerium: "Das steht nicht zur Diskussion"
Wien/Brüssel - Wenige Stunden nach der Angelobung der neuen Bundesregierung drohte FPÖ-Chef Jörg Haider der EU mit einer Blockade-Politik seitens Österreichs. "Alle werden sich mit uns an einen Tisch setzen müssen, denn sonst wird es keine Beschlüsse und Entscheidungen in Europa geben", sagte er in einem ARD-Interview. Die Reaktion der vierzehn EU-Länder auf die FP-Regierungsbeteiligung sei "ein taktischer Fehler" gewesen, sagte Haider, denn "ohne uns geht nichts".

Der Sprecher der neuen Außenministerin Benita Ferrero-Waldner erklärte dazu dem Standard, eine Veto-Blockade Österreichs in der EU "steht nicht in Diskussion".

Bundespräsident Klestil hat Freitag erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik eine Koalition von Volkspartei und Freiheitlichen angelobt. Die ÖVP stellt mit Wolfgang Schüssel den Bundeskanzler, erste weibliche Vizekanzlerin des Landes ist Susanne Riess-Passer (FPÖ). Der Start der neuen Bundesregierung war von einer Protestwelle überlagert. Während der Angelobung demonstrierten vor der Hofburg 5000 Menschen gegen die blau-schwarze Koalition.

Mit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung traten jene Strafmaßnahmen, die von den anderen 14 EU-Staaten für den Fall einer FPÖ-Regierungsbeteiligung gegen Österreich beschlossen worden waren, in Kraft. (tom/red)

Dazu antwortete Gudrun Seidl wie folgt:

So bitte nicht, Herr Dr. Haider
Die Nation Österreich hat andere Möglichkeiten, als die, Gleiches mit Gleichem zu vergelten! Darf ich Sie an Romano Prodi, den Kommissionspräsidenten erinnern? Er und die EU-Kommission haben sich nicht gegen Österreich gestellt, sondern vielmehr betont: die Kommission sei Hüterin der Verträge!

Was heisst dies für Österreich? Schauen Sie sich den Amsterdamer Vertrag doch einmal genau an. Dann werden Sie feststellen, dass die 14 Mitgliedstaaten und die Ratspräsidentschaft nämlich dort bereits mit ihrem Verhalten gegen Österreich nach Artikel 6 verstossen haben und Österreich nun die Möglichkeit hat, dagegen mittels eines Vertragsverletzungsverfahrens vorzugehen, was bei der EU-Kommission zu beantragen ist!

Sollten Sie sich jedoch öffentlich tatsächlich so geäussert haben, wie hier angegeben wird, dann können Sie für Österreich mit solchen Worten auch das Recht auf das Verfahren verlieren, da ja dann die Mitgliedstaaten ihrerseits wieder Möglichkeiten hätten. Meine Empfehlung: lernen Sie die EU-Institutionen genau kennen. Lernen Sie die einzelnen Aufgaben und Zuständigkeiten - und dann reden und handeln Sie...
Gudrun Seidl, www.seidl.de