Brüssel, 01-02-2000 um 14:34 Mitteilung der Kommission

Die Kommission nimmt die am 31.1. von den 14 EU-Mitgliedstaaten angenommene gemeinsame Stellungnahme zur Kenntnis und teilt die Besorgnis, die dieser Entscheidung zugrunde liegt.

Die Kommission als Hüterin der Verträge wird weiterhin ihre Pflicht erfüllen, die Regeln und Werte des EU-Vertrages, insbesondere Artikel 6 und 7, aufrechtzuhalten. Diese Artikel sehen vor, daß die Union auf den Prinzipien von Freiheit, Demokratie, der Respektierung von Menschenrechten, auf fundamentalen Freiheiten und dem Rechtsstaat gegründet ist.

Zu diesem Zeitpunkt ist die Arbeit der europäischen Institutionen nicht betroffen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission, in engem Kontakt mit den Regierungen der Mitgliedstaaten, die Situation aufmerksam verfolgen, während sie ihre Arbeitsbeziehungen mit den österreichischen Behörden aufrechterhält.

Anmerkung G. Seidl: dabei ist natürlich auf die Reihenfolge der Artikel zu achten, was besonders für die 14 Mitgliedstaaten und die Ratspräsidentschaft gilt.

Fundstelle: virtuelle Pressestelle eu-kommission
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