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Gesamtbericht 1999 - Kapitel VII: Justiz und Inneres |
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Abschnitt 1: Vorrangige Tätigkeiten und Ziele (1/1) Kapitel VII Justiz und Inneres
889. 1999 war für die Europäische Union ein wichtiges Jahr im Bereich Justiz und Inneres. Durch den am 1. Mai in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam ist ihr Instrumentarium auf diesem Gebiet insbesondere dadurch wesentlich erweitert worden, daß die Materien Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik sowie justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen in den Gemeinschaftsrahmen überführt wurden. Die Kommission nutzte ihre neuen Kompetenzen umgehend und brachte in den darauffolgenden Wochen drei Legislativvorschläge zu folgenden Punkten ein: Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten; Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten sowie Einrichtung des "Eurodac"-Systems zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und bestimmten anderen Drittstaatsangehörigen. Gemäß dem Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union hat der Rat den Schengen-Besitzstand bestimmt und die Rechtsgrundlagen für die Elemente, die diesen Besitzstand bilden, festgelegt. Mit Island und Norwegen wurde ein Übereinkommen über deren Assoziierung bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterzeichnet. Außerdem gab die Kommission eine positive Stellungnahme zu dem Antrag des Vereinigten Königreichs ab, bestimmten Teilen dieses Besitzstands beitreten zu können.
Als Folgemaßnahme zu dem im Dezember 1998 angenommenen Aktionsplan (1) und gemäß dem Beschluß des Europäischen Rates von Wien (2), der vom Europäischen Parlament gebilligt (3) und auf dem Europäischen Rat von Köln (4) bekräftigt worden war, kam der Europäische Rat am 15. und 16. Oktober in Tampere zu einer Sondertagung zusammen, die ausschließlich dem Thema "Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" gewidmet war (5). Er legte zu diesem Zweck politische Leitlinien und Prioritäten in den Materien fest, die die tragenden Elemente dieses Raums bilden werden: gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik (Partnerschaft mit den Herkunftsländern), gemeinsames europäisches Asylsystem, gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen, Steuerung der Migrationsströme), europäischer Rechtsraum (besserer Zugang zum Recht, gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, größere Konvergenz im Bereich des Zivilrechts), unionsweite Kriminalitätsbekämpfung (Kriminalitätsverhütung auf Ebene der Union, Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung, Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche) sowie stärkeres außenpolitisches Handeln. Er beauftragte außerdem die Kommission, einen Vorschlag für eine "Anzeigetafel" zu unterbreiten, anhand deren die Fortschritte der Union beim Ausbau dieses Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verfolgt werden können. Das Europäische Parlament, das zu Beginn des Jahres in seiner jährlichen Entschließung zu den Fortschritten in den Bereichen Justiz und Inneres (6) eine Beschleunigung der Arbeiten gefordert hatte, hob die Bedeutung der Beschlüsse von Tampere (7) hervor. Die Kommission legte ferner einen Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2000-2004) sowie Vorschläge zur Einrichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds bzw. zur Familienzusammenführung vor.
(1) ABl. C 19 vom 23.1.1999 und Bull. 12-1998, Ziff. 1.4.2. (2) Bull. 12-1998, Ziff. I.12 (Nr. 94). (3) ABl. C 219 vom 30.7.1999 und Bull. 4-1999, Ziff. 1.5.1; Bull. 9-1999, Ziff. 1.5.1. (4) Bull. 6-1999, Ziff. I.17. (5) Bull. 10-1999, Ziff. I.1 bis I.16 und 1.6.1. (6) ABl. C 104 vom 14.4.1999 und Bull. 1/2-1999, Ziff. 1.5.1. (7) Bull. 10-1999, Ziff. 1.6.2.
Europäische Kommission; Text abgeschlossen am 03/02/2000 um 20:30 |
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