06. Juli 1999, 22 Uhr - (siehe dazu auch Kommentar SEIDL/Schäuble)

Richtlinie 97/68/EG
des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ueber Massnahmen zur Bekaempfung der Emission von gasfoermigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren fuer mobile Maschinen und Geraete
Amtsblatt nr. L 059 vom 27/02/1998 S. 0001 - 0086

celex-Daten:
DOKUMENT....: 16/12/1997
UMSETZUNG...: 30/06/1998; SPAETESTENS SIEHE ART 17
Adressat des Aktes:
DIE MITGLIEDSTAATEN
Sachgebiet:
BINNENMARKT; ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN; UMWELT; GESUNDHEITSSCHUTZ; TECHNISCHE HANDELSHEMMNISSE
Sachgebietskode gem. Fundstellennachweis:
13301000; 15102030
EUROVOC Schlagwort:
landwirtschaftliches Fahrzeug
Angleichung der Rechtsvorschriften
luftverunreinigender Stoff
Kraftfahrzeug
Bekaempfung der Umweltbelastungen
technische Regelungen

Diese Richtlinie, von der Nation Deutschland im November 1998 in nationales Recht umgesetzt, kann im vollen Wortlaut wegen des erheblichen Umfanges hier nicht eingestellt werden. Sie wird Bauern mit veralterten Geräten besonders hart treffen. Ebenso die Firmen, die veralterte selbstfahrende Arbeitsmaschinen einsetzen. Vereinigungen oder Organisationen täten daher gut daran, ihr Klientel zu unterrichten und Hilfestellung zu leisten.

Zur besonderen Kenntnis: die wenigsten Nationen haben diese Richtlinie bisher in nationales Recht umgesetzt, so dass deutsche Berufsgruppen wettbewerbsmässig benachteiligt sein werden. SEIDL empfiehlt den Berufsverbänden und Organisationen die Regierung auf den Wettbewerbsnachteil hinzuweisen, entsprechend bei der Kommission vorstellig zu werden und diese zum Tätigwerden aufzufordern.

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