Wenn es rechtlich möglich gewesen wäre
und es sich nicht um ein Antragsdelikt gehandelt hätte, wäre sofort diese Strafanzeige erstattet worden
An die
Staatsanwaltschaft beim LG Frankfurt
Postfach 10 01 01
60001 Frankfurt
Strafanzeige
der Rechtsanwälte Dr. Klix & Partner, Münchner Str. 18, 82362 Weilheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen die Vertretung von Frau Gudrun Seidl an. Namens und im Auftrag unserer Mandantin erstatten wir
Strafanzeige
gegen die verantwortlichen Betreiber der Website "Portal Liberal" der F.D.P.
I. Sachverhalt
Seit mehreren Tagen befindet sich auf der Website der F.D.P. eine Information, aus der sich ergibt, daß hinsichtlich einer "Hessen-Umfage"
mehr als 100.000 Stimmen abgegeben worden seien
88 % sagten, Roland Koch sei als Ministerpräsident nicht mehr tragbar und nur 12 % anderer Meinung gewesen seien.
Einen Ausdruck der Titelseite und einen Ausdruck des vollständigen Textes der Seite fügen wir bei (Anlage 1).
Die Umfrage wird als nicht repräsentativ bezeichnet. Tatsächlich ist die Umfrage manipuliert.
Während innerhalb von 5 Tagen angeblich 88.000 = 88 % der Meinung gewesen sein sollten, dass Roland Koch als Ministerpräsident untragbar sei, sollten es plötzlich in nur 8 Spätabend- und Nachtstunden des 14ten und 16. Februar 2000 über 11.000 Abstimmer = 12,5 % (!) der Gesamtabstimmer gewesen sein.
Die Hits/Zugriffe auf die Seite mit der "Abstimmung" wurden überprüft. Hierfür stehen die Anzeigeerstatterin, Frau Gudrun Seidl, als Zeugin zur Verfügung, ebenso Herr Jürgen Funk, Auf der Leinenkaut 1, 65232 Taunusstein.
Die Staatsanwaltschaft hat ohne weiteres die Möglichkeit, über den Systemadministrator auf den Server der F.D.P. zuzugreifen und festzustellen, daß die Zugriffe von ein und dem selben Provider aus erfolgt sind.
II.
Die (Bundes-) F.D.P. ist mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Umfrageergebnisse falsch und manipuliert sind und das nicht nur durch die Anzeigeerstatterin - Kopie der entsprechenden Seite der Website der Anzeigeerstatterin fügen wir bei (Anlage 2). Vielmehr ist von mehreren Web-Surfern darauf hingewiesen worden, daß beliebig oft durch einen Mausklick die Stimmen erhöht werden können. Insoweit 4 Äußerungen im "Forum" der F.D.P. Webside (Anlage 3). Diese Kommentare stammen bereits von einem Zeitpunkt ab 14.2. Dessen ungeachtet und trotz der Abmahnung der Anzeigeerstatterin befindet sich noch am 23.2. die falsche Information auf der Website der F.D.P.
III.
Das Verhalten bitten wir, nach allen möglichen strafrechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen. Nach diesseitiger Auffassung liegt mindestens ein Verstoß gegen §§ 186 ff StGB vor. Es handelt sich um eine üble Nachrede gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person, die mit seiner Stellung im öffentlichen Leben zusammenhängt. Verständlicherweise ist bei einem derartigen Umfrageergebnis die falsche Behauptung geeignet, daß öffentliche Wirken erheblich zu erschweren.
Behauptet wird, daß erstmals seit Existenz der Seite 1,2 Mio. Zugriffe auf die Seite erfolgt sind und von 100.018 "Abstimmenden" 88 % den Ministerpräsidenten des Landes Hessen als "nicht tragbar" bezeichnet hätten. Diese Behauptung einer überwiegenden Abstimmung zu Lasten es Ministerpräsidenten ist geeignet, den Ministerpräsidenten in der öffentlichen Meinung herab zu würdigen.
Die Behauptung, daß 88 % der Stimmen sich gegen den Ministerpräsidenten Koch ausgesprochen hätte, ist falsch, weil jeder objektive Leser davon ausgeht, daß Stimme gleich Person ist, tatsächlich aber mehrere Stimmen abgegeben werden konnten und zwar durch die gleiche Person. Weiter ist bei derartigen Diskrepanzen zwischen den Zugriffen unter Tags und in der Nacht davon auszugehen, daß die Stimmabgabe sogar mit einem Programm manipuliert wurde, was durch einen Sachverständigen zu beweisen wäre. Die Verbreitung auf der Internetseite der F.D.P. - Portal Liberal - füllt die Erfordernisse von "Schriften" da es sich hier um Bild- bzw. Tonträger handelt, die Schriften gleichgestellt sind.
Soweit nicht bereits nicht durch die dargestellten Manipulationen von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen ist, wäre die F.D.P., mindestens die Redaktion, nach Kenntnis der Manipulationsmöglichkeiten verpflichtet, das Thema auf der Internetseite zu entfernen und richtig zu stellen. Soweit also kein vorsätzliches Handeln vorliegt, wird zumindest gegen die, gerade für eine politische Partei bestehende Garantenpflicht verstoßen. Hier geht es auch nicht mehr um Meinungsäußerungen, sondern um die bewußt falsche Darstellung von Tatsachen. Rechtsanwalt