Wenn es rechtlich möglich gewesen wäre

 und es sich nicht um ein Antragsdelikt gehandelt hätte, wäre sofort diese Strafanzeige erstattet worden

 

An die

Staatsanwaltschaft beim LG Frankfurt

Postfach 10 01 01

60001 Frankfurt

 

 

Strafanzeige

der Rechtsanwälte Dr. Klix & Partner, Münchner Str. 18, 82362 Weilheim

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen die Vertretung von Frau Gudrun Seidl an. Namens und im Auftrag unserer Mandantin erstatten wir

Strafanzeige

gegen die verantwortlichen Betreiber der Website "Portal Liberal" der F.D.P.

I. Sachverhalt

Seit mehreren Tagen befindet sich auf der Website der F.D.P. eine Information, aus der sich ergibt, daß hinsichtlich einer "Hessen-Umfage"

Einen Ausdruck der Titelseite und einen Ausdruck des vollständigen Textes der Seite fügen wir bei (Anlage 1).

Die Umfrage wird als nicht repräsentativ bezeichnet. Tatsächlich ist die Umfrage manipuliert.

Während innerhalb von 5 Tagen angeblich 88.000 = 88 % der Meinung gewesen sein sollten, dass Roland Koch als Ministerpräsident untragbar sei, sollten es plötzlich in nur 8 Spätabend- und Nachtstunden des 14ten und 16. Februar 2000 über 11.000 Abstimmer = 12,5 % (!) der Gesamtabstimmer gewesen sein.

Die Hits/Zugriffe auf die Seite mit der "Abstimmung" wurden überprüft. Hierfür stehen die Anzeigeerstatterin, Frau Gudrun Seidl, als Zeugin zur Verfügung, ebenso Herr Jürgen Funk, Auf der Leinenkaut 1, 65232 Taunusstein.

Die Staatsanwaltschaft hat ohne weiteres die Möglichkeit, über den Systemadministrator auf den Server der F.D.P. zuzugreifen und festzustellen, daß die Zugriffe von ein und dem selben Provider aus erfolgt sind.

II.

Die (Bundes-) F.D.P. ist mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Umfrageergebnisse falsch und manipuliert sind und das nicht nur durch die Anzeigeerstatterin - Kopie der entsprechenden Seite der Website der Anzeigeerstatterin fügen wir bei (Anlage 2). Vielmehr ist von mehreren Web-Surfern darauf hingewiesen worden, daß beliebig oft durch einen Mausklick die Stimmen erhöht werden können. Insoweit 4 Äußerungen im "Forum" der F.D.P. Webside (Anlage 3). Diese Kommentare stammen bereits von einem Zeitpunkt ab 14.2. Dessen ungeachtet und trotz der Abmahnung der Anzeigeerstatterin befindet sich noch am 23.2. die falsche Information auf der Website der F.D.P.

III.

Das Verhalten bitten wir, nach allen möglichen strafrechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen. Nach diesseitiger Auffassung liegt mindestens ein Verstoß gegen §§ 186 ff StGB vor. Es handelt sich um eine üble Nachrede gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person, die mit seiner Stellung im öffentlichen Leben zusammenhängt. Verständlicherweise ist bei einem derartigen Umfrageergebnis die falsche Behauptung geeignet, daß öffentliche Wirken erheblich zu erschweren.

Behauptet wird, daß erstmals seit Existenz der Seite 1,2 Mio. Zugriffe auf die Seite erfolgt sind und von 100.018 "Abstimmenden" 88 % den Ministerpräsidenten des Landes Hessen als "nicht tragbar" bezeichnet hätten. Diese Behauptung einer überwiegenden Abstimmung zu Lasten es Ministerpräsidenten ist geeignet, den Ministerpräsidenten in der öffentlichen Meinung herab zu würdigen.