|
Professor Laskowski möchte mit seinem folgenden Beitrag eine lebhafte Diskussion beginnen, zu der Sie hiermit herzlich eingeladen sind... |
|
|
|
Notwendige kritische Überlegungen zu ethischen Beurteilungen biologischer Potentialität. - Wolfgang Laskowski siehe insbesondere seine (Diskussions)-Anmerkung zur "Menschenwürde" (update 27.08.2001) |
|
In jüngster Zeit wird in der Bundesrepublik des öfteren eingehend über das Problem "Klonen" beim Menschen diskutiert. Dabei geht es im wesentlichen darum, ob
Der Fall A) erlaubt den Gewinn sogenannter "embryonaler Stammzellen", die unter geeigneten Bedingungen Organe, wie Nieren, Herzen etc. zu bilden vermögen und in schwer erkrankte Menschen als Ersatzorgane übertragen werden können, wenn die verwendete Eizelle entkernt worden ist und dann mit dem Kern einer Körperzelle des erkrankten Empfängers versehen wurde. Häufig wird das mit dem Ausdruck "therapeutisches Klonen" bezeichnet. Im Fall B) können:
Genetisch identische Menschen gleichen Lebensalters kommen auch natürlicherweise gelegentlich vor und sind uns als eineiige Zwillinge bekannt, von denen noch niemals vernommen wurde, daß sie sich in ihrer menschlichen Würde durch die Existenz eines genetisch identischen Geschwisters gemindert oder verletzt fühlten. Durch das Embryonenschutzgesetz sind in der Bundesrepublik Deutschland beide experimentelle Verfahrensweisen verboten worden. Ein wesentliches Argument zur Begründung dieses Gesetzes ist die Annahme, daß eine befruchtete Eizelle bereits durch Menschenwürde ausgezeichnet sei, die durch experimentelle Eingriffe nicht verletzt werden dürfe. Daher werden Zellhaufen aus 10 bis 20 Zellen bereits als Embryonen angesprochen. Da jeder Laie sich unter dem Ausdruck "Embryo" zweifellos ein winziges Baby mit Menschengestalt im Mutterleib vorstellt, bewirkt bereits der Titel dieses Gesetzes eine Irreführung der Bundesbürger. Erwähnt sei hier, daß in England ein Experimentieren mit befruchteten menschlichen Eizellen und den sich daraus entwickelnden Zellhaufen bis zu 14 Tage nach der Befruchtung im Jahr 2000 gesetzlich gestattet worden ist, da erst dadurch die Bereitstellung von Ersatzorganen für Schwerkranke ermöglicht werden kann. Offensichtlich werden in England die ethischen Aspekte über die Menschenwürde und ihren Beginn in der Embrionalentwicklung anders beurteilt als in der Bundesrepublik Deutschland. Ausgangspunkt der ethischen Überlegungen zu diesem Problem ist in Deutschland das "biologische Potential" einer Zelle. Anschaulich ausgesprochen heißt das: Eine befruchtete menschliche Eizelle hat das Potential zu einem Menschen zu werden, daher kommt ihr dieselbe Würde wie einem Menschen zu. Diese Gedankenfolge bedarf dringend einer kritischen Überprüfung, um zu erkennen, ob sie auch logisch berechtigt ist. Unbefruchtete Eizellen haben dieses biologische Potential nicht. Erst mit dem Eindringen eines Spermiums in die Eizelle sinkt also "Menschenwürde" auf diese herab. Anschaulich hat das der Nobelpreisträgers Eccles mit dem von ihm angenommenen Eintritt der Seele in die Eizelle bei der Befruchtung ausgedrückt. Unbefruchtete Eizellen - nach Eccles unbeseelte Zellen - werden ja bekanntlich in regelmäßigen Abständen aus dem weiblichen Körper ausgeschieden und damit getötet. Bei einer befruchteten Eizelle müssen allerdings neben dem metaphysischen "Seeleneintritt" zwei unerläßliche physische Zusatzbedingungen erfüllt sein, damit sie ihr biologisches Potential verwirklichen kann:
Wichtig zu erkennen ist, daß biologisches Potential nicht etwas absolut Unabhängiges ist, sondern auf reale Zusatzfaktoren angewiesen ist. Das Leben auf unserem Planeten begann vor etwa 3,5 Milliarden Jahren mit dem Vorkommen von Bakterien, was paläontologisch belegt worden ist. Wenn Bakterien ein Zeitraum von 3,5 Milliarden Jahren zur Verfügung steht sowie geeignete Umweltbedingungen zur Evolution, so haben sie das biologische Potential zur Menschwerdung, woran nach den jüngsten Erkenntnissen der Molekularbiologie (z.B. das Vorkommen von DNS als Erbgutträger und einheitlichem genetischen Code sowohl in Bakterien und allen übrigen Lebewesen einschließlich der Menschen) nicht zu zweifeln ist. Dennoch wird per Gesetz in der Bundesrepublik nicht die Anwendung von Antibiotika verboten. Hier bleibt das biologische Potential der Bakterien unberücksichtigt und schützt sie nicht vor Abtötung oder experimentellen Untersuchungen. Offensichtlich sind benötigter Zeitraum und Vielfältigkeit der notwendigen Umweltbedingungen zur Menschwerdung bei Bakterien zu unterschiedlich gegenüber benötigtem Zeitraum und Umweltbedingungen einer befruchteten Eizelle. Also werden die physischen Zusatzbedingungen, die zur schrittweisen Entwicklung einer Zelle oder eines Zellhaufens zu einem Menschen notwendig sind, für die Zuteilung der "Menschenwürde" als auszeichnendes Charakteristikum dieser Einheiten angesehen, falls man nicht ausschließlich mit metaphysischen Argumenten die Gesetzgebung begründet. Damit rückte allerdings unser gesellschaftlicher Entwicklungszustand einen gewaltigen Schritt zurück in die Nähe der Hexenprozesse. Das gesetzliche Verbot der eingangs erwähnten Fälle A) und B) basiert also auf dieser vom Gesetzgeber zwar nicht deutlich ausgesprochenen aber bei nüchternem Überlegen klar ableitbaren Begründung. Im Fall A) wird dabei ein fortdauerndes, mitunter tödliches Leiden von schwerkranken Menschen billigend in Kauf genommen, ohne dabei deren Menschenwürde in Betracht zu ziehen, zu der wohl auch ein Anspruch auf Bereitstellung verfügbarer Hilfen zur Krankheitslinderung gehört. Im Fall B) sind weniger physische als psychische Leidensbeseitigungen betroffen und der Gesetzgeber ist offensichtlich der Ansicht, seinen Bürgern diese Leiden zumuten zu können. |
|
© 2001 by Professor Wolfgang Laskowski |
|
|
|
Dazu Prof. Dr. Karl-Friedrich Fischbach am 23.03.01 (11:08): Liebe Frau Seidel, ich möchte noch hinzufügen: Dieser Tage kann man in Tageszeitungen lesen, dass die genetische Diagnose embryonaler Stammzellen heftig umstritten ist. Ich persönlich staune schon sehr, dass die Präimplantationsdiagnostik teilweise von den gleichen Leuten bekämpft wird, die andererseits für die Fristenlösung der Abtreibung eingetreten sind - und die die medizinische Indikation zur Abtreibung auch älterer Föten schon gar nicht in Zweifel gezogen haben. Wie kann eine einzelne Zelle oder ein Zellhaufen plötzlich mehr Menschenwürde haben als ein Embryo? M.E. entlarvt diese Diskussion, dass es primär darum geht, mit fundamentalistischer Argumentation die Gentechnik insgesamt zu verhindern. |
|
|