cenjur: Deutschland und Datenschutz

(Pflichtangaben nach TDG und MDStV): siehe auch diese Anwaltsseite

Verantwortlich im Sinne des Presserechts und
redaktionell verantwortlich: 

 Gudrun Seidl, Fachjournalistin für EU-Recht und EU-Politik

SEIDL-Datenbank Service

 

Jugendschutz im Internet - (Fernsehwerbung, Ausnutzung der Unerfahrenheit siehe § 13 Abs. 1 MDStV

 

Aus gegebenem Anlass (drastisch zunehmende Werbung im deutschen Fernsehen mit Kindern) besonderer Hinweis von cenjur auf MDStV § 13 Absatz 1 Werbung, Sponsoring:

Werbung, die sich auch an Kinder oder Jugendliche richtet oder bei der Kinder oder Jugendliche eingesetzt werden, darf nicht ihren Interessen schaden oder ihre Unerfahrenheit ausnutzen.