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Für Privatleute sind die oben aufgeführten Einschränkungen bei
der Nutzung digitaler Inhalte ja eventuell hinzunehmen. Für Bibliotheken jedoch bedeuten diese Regelungen und technischen
Maßnahmen, dass sie die entsprechenden Medien oft überhaupt nicht zur Ausleihe oder auch nur Nutzung in den Räumen der Bibliothek
anbieten können. Die Programme, Texte, Lieder, Filme und Bilder sind also von einem öffentlichen Zugang ausgeschlossen.
Hier sind einige Antworten aus Bibliothekskreisen nachzulesen:
Internationale Links zu
Lizenzierungsrichtlinien, Beispielen von Lizenzvertraegen.
Lizenzierung digitaler Ressourcen: Wie können rechtliche Fallen
vermieden werden? / Europaeische Kommission und EBLIDA Enth. einleitend auch eine kurze Info zu ECUP und EBLIDA.
Mueller, Harald: Angebote im Netz Was ist bei Lizenzvertraegen zu beachten?
In: Bibliotheksdienst. - 1999,7
Mueller, Isolde: Lizenzen fuer elektronische Medien
In: B.I.T. online. - 1999,3
International Coalition of Library Consortia (ICOLC)
Statement of Current Perspective and Preferred Practices for the Selection and Purchase of Electronic Information
ingrid.strauch@berlin.de
VAB - Virtuelle Allgemeinbibliothek
Berlin-Tempelhof online
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rohrpost - deutschsprachige Liste fuer Medien- und Netzkultur
Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost
Info: http://www.mikro.org/rohrpost
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