Closed: Wissen unter Ausschluss der Öffentlichkeit 

 

Für Privatleute sind die oben aufgeführten Einschränkungen bei  der Nutzung digitaler Inhalte ja eventuell hinzunehmen. Für  Bibliotheken jedoch bedeuten diese Regelungen und technischen  Maßnahmen, dass sie die entsprechenden Medien oft überhaupt nicht  zur Ausleihe oder auch nur Nutzung in den Räumen der Bibliothek  anbieten können. Die Programme, Texte, Lieder, Filme und Bilder  sind also von einem öffentlichen Zugang ausgeschlossen. 

Hier sind einige Antworten aus Bibliothekskreisen nachzulesen: 

Internationale Links zu Lizenzierungsrichtlinien, Beispielen von Lizenzvertraegen. 

Lizenzierung digitaler Ressourcen: Wie können rechtliche Fallen vermieden werden? / Europaeische Kommission und EBLIDA Enth. einleitend auch eine kurze Info zu ECUP und EBLIDA. 

Mueller, Harald: Angebote im Netz Was ist bei Lizenzvertraegen zu beachten? 
In: Bibliotheksdienst. - 1999,7 

Mueller, Isolde: Lizenzen fuer elektronische Medien In: B.I.T. online. - 1999,3 

International Coalition of Library Consortia (ICOLC) Statement of Current Perspective and Preferred Practices for the Selection and Purchase of Electronic Information 


ingrid.strauch@berlin.de
 
VAB - Virtuelle Allgemeinbibliothek

Berlin-Tempelhof online

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