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Brüssel/Berlin, 10.04.2001 um 16:19 Wegen der mangelhaften Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser hat die Europäische Kommission beschlossen, erstens Spanien vor den Europäischen Gerichtshof zu rufen und zweitens mit Gründen versehene Stellungnahmen (zweites Mahnschreiben) an Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich zu richten.
Das Verfahren gegen Deutschland erfolgt wegen der noch bestehenden Mängel in den deutschen Vorschriften, die zur Umsetzung der Richtlinie erlassen wurden. So wird z.B. in den Rechtsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt der 1. Januar 2004 als Frist für die gründlichere Abwasserbehandlung bei Einleitung in empfindliche Gebiete gesetzt.
Der korrekte Termin wäre der 31. Dezember 1998 gewesen. Zudem wurden in verschiedenen deutschen Rechtsvorschriften (insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen) die Überwachungsvorschriften der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
Umweltkommissarin Margot Wallström kommentierte die Entscheidung der Kommission: "Wenn wir Fristen für die Behandlung von Abwasser verstreichen lassen, hat dies Folgen für den Schutz unserer Badegewässer und unseres Trinkwassers."
Ableitungen von nicht ausreichend oder gar nicht behandeltem kommunalen Abwasser sind eine ernst zu nehmende Quelle der Wasserverschmutzung. Der Eintrag von Nährstoffen (insbesondere Phosphor und Nitrate) ist mitverantwortlich für die Eutrophierung von Flüssen und Seen. Zudem können im Abwasser enthaltene potenziell gefährliche Bakterien und Viren in Bade- oder Muschelgewässer gelangen und dort Gesundheitsrisiken verursachen.
Die Kommission weist schon seit längerer Zeit auf diese Gefahren hin - unter anderem in ihrem unlängst vorgelegten sechsten Umweltaktionsprogramm.
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