Die Europaeische Kommission hat beschlossen, gegen das Vereinigte Koenigreich, Griechenland, Spanien, Finnland, Luxemburg, Deutschland und Belgien ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten

Grund ist die mangelnde Umsetzung der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) ( http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1996/de_396L0061.html ). Ausserdem will sie Luxemburg, Deutschland und Belgien auffordern, ihr innerhalb von zwei Monaten die Vorschriften zur Umsetzung der IVU-Richtlinie zu uebermitteln. Sollten die Mitgliedstaaten dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann die Kommission diese Mitgliedstaaten vor Gericht bringen.

 

Die IVU-Richtlinie (Richtlinie 96/61/EG des Rates ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) ist eine der wichtigsten Gemeinschaftsvorschriften des neueren Umweltrechts. Die Richtlinie gilt fuer eine ganze Reihe potenziell umweltverschmutzender Industrietaetigkeiten wie Energiegewinnung, Metallerzeugung und -verarbeitung, Mineralurgie und chemische Produktion, Abfallentsorgung und bestimmte Sparten der Agrar- und Ernaehrungswirtschaft. Auch die Abfallentstehung und der Energieverbrauch in den genannten Industriezweigen sind Gegenstand dieser Richtlinie. Ziel ist eine Verhinderung oder Verminderung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch ein umfassendes Genehmigungssystem, das alle Umweltmedien zusammen beruecksichtigt.