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Sehr geehrter Herr Trittin - als die deutsche Bevölkerung über diesen OECD-Bericht informiert wurde, bekam sie ganz offensichtlich nur den in diesem Text schwarz erscheinenden Teil zu hören. Den nun rot kenntlich gemachten lese ich erstmalig - der ist nicht nur vernichtend für Ihre Umweltpolitik und zeigt die übergrossen Defizite auf, trotz angeblich "Grüner Umweltpolitik" - er weist auch Defizite durch zweckfremde Verwendung der Ökosteuereinnahmen nach! Sie sind in jeder Weise unfähig zu regieren, Herr Trittin. Auch ein eventuelles Argument, der Koalitionspartner liesse notwendige Reformen und Arbeiten nicht zu, überzeugt nicht. Sie haben, ebenso wie Frau Fischer, die Möglichkeit des Rücktritts, wenn Sie Dinge mit Ihrem Gewissen nicht mehr vereinbaren können. Aber scheinbar kleben Sie an der Macht und haben nicht das Rückgrad einer Frau Fischer. Gudrun Seidl, cenjur - 06. April 2001 |
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Die vorliegenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen wurden von der Working Party on Environmental Performance (Arbeitsgruppe Umweltbilanz) auf ihrer Sitzung im November 2000 geprüft und beschlossen (OECD-Prüfbericht). SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN In Deutschland ist der Umweltschutz für die Öffentlichkeit nach wie vor ein wichtiges Anliegen und genießt demzufolge in der Politik einen hohen Stellenwert. Dies ist großenteils auf den starken Druck auf die Umwelt infolge der hohen Bevölkerungsdichte und Industrialisierung sowie der starken Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zurückzuführen. Auch Verkehr und Landwirtschaft belasten die Umwelt weiterhin in erheblichen Umfang. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den neuen Bundesländern (auf welche 30% der Landesfläche, 20% der Bevölkerung und 10% des Bruttosozialprodukts Bruttoinlandsprodukts entfallen) haben zwar zu einer Verringerung mancher Umweltbelastungen geführt, gleichzeitig jedoch auch neue Aufgaben hinsichtlich nachhaltiger Entwicklung entstehen lassen. Die Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom starken Anstieg von der Entwicklung der Emissionen einer ganzen Reihe von bedeutendern Schadstoffen in den neunziger Jahren, ist bezeichnend für die Leistungen Deutschlands und seiner anhaltenden Bemühungen, Wirtschaftswachstum und Umweltziele miteinander in Einklang zu bringen. Allerdings sind nach wie vor wichtige umweltrelevante Herausforderungen zu lösen (z.B. Behandlung und Entsorgung von Abfall, Verbesserung der Infrastruktur für Abwasserreinigung, Bekämpfung der nitrat- und verkehrsbedingten Umweltbelastungen, Naturschutz, allmählicher Ausstieg aus der Kernenergie, die nächsten Stufen der Ökosteuerreform und deren Weiterentwicklung sowie die Übernahme Umsetzung von Verpflichtungen in Bezug auf den Klimawandel). Daher ist es für Deutschland umso notwendiger, a) weitere weiterhin Umweltschutzmaßnahmen umzusetzen und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern, b) Umweltbelange bei gesamtwirtschaftlichen und sektorspezifischen Entscheidungen besser zu berücksichtigen und c) die internationale Zusammenarbeit im Umweltbereich fortzusetzen. In vorliegendem Bericht werden die seit dem letzten OECD Umweltprüfbericht für Deutschland gemachten Fortschritte sowie die Frage untersucht, inwieweit das Land seine nationalen Ziele erreicht und seine internationalen Verpflichtungen in Umweltfragen erfüllt hat. Hierzu wird eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, die zu einer Verbesserung der Umweltbilanz des Landes beitragen und dessen Fortschritte bei der nachhaltigen Entwicklung unterstützen könnten. 1. Umweltmanagement Umsetzung umweltpolitischer Massnahmen Leistungen Insgesamt hat Deutschland seine nationalen Umweltziele größtenteils erreicht und seine internationalen Umweltverpflichtungen zumeist eingehalten. In den neunziger Jahren wurden eindrucksvolle Fortschritte bei der Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Schadstoffbelastung der Luft (z.B. SOx, NOx, flüchtige organische Verbindungen, CO), der Abwasserbelastung (z.B. BSB) und dem Ressourcenverbrauch (z.B. Wasser, Energie) erzielt. Erhebliche Fortschritte konnten auch bei der Abfallentsorgung erreicht werden. In den alten Bundesländern sind diese Verbesserungen in erster Linie auf Maßnahmen in den Bereichen Umweltinvestitionen und Umweltmanagement zurückzuführen; in den neuen Bundesländern spielen daneben der Niedergang und die Umstrukturierung der Wirtschaft sowie Veränderungen der Energieversorgung ebenfalls eine wichtige Rolle. Dessen ungeachtet hat sich Deutschland weitere ehrgeizige Ziele gesetzt, wobei immer wieder neue Wege erkundet werden, um diese Ziele zu erreichen. Das deutsche Umweltrecht wird, auch im Zuge der Wechselwirkung mit dem EU-Recht, ständig weiterentwickelt. Medienübergreifende Ansätze (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen, Umwelthaftung, Öko-Audits) haben dabei an Bedeutung gewonnen. Für deren Durchsetzung und Einhaltung wird im Allgemeinen wirksam gesorgt, und zwar auf der Grundlage geeigneter Überwachungsmaßnahmen und Kompetenzen der betreffenden Institutionen. Ein Umweltgesetzbuch, in dessen Rahmen das Umweltrecht harmonisiert, vereinfacht und zusammengefasst werden soll, ist zu einem großen Teil bereits ausgearbeitet. Die deutsche Umweltpolitik orientiert sich an drei Grundsätzen (Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip und Prinzip der Zusammenarbeit Kooperationsprinzip), was in Verordnungen und wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumenten, vorausschauenden Initiativen bei neuartigen Problemen und einer zunehmenden Beteiligung und Einbeziehung betroffener Interessengruppen seinen Niederschlag findet. Das Verursacherprinzip ist fest verankert und wird umfassend umgesetzt, insbesondere bei den traditionellen Luftschadstoffen; die Nutznießer der Abfall- und Abwasserwirtschaft kommen für die Kosten der zum Schutz der Umwelt erbrachten Leistungen zunehmend in vollem Umfang auf. Zur Internalisierung der Kosten und als Beitrag zu mehr Wirtschaftlichkeit wird eine Reihe wirtschaftspolitischer Steuerungsinstrumente eingesetzt. Da der Schwerpunkt auf die beste verfügbare Technik gelegt wird, (Best-Available-Technology, BAT), sowie auf damit verbundene Arbeiten zur Einführung sauberer Technologien, gelegt wird, haben sich hieraus Innovationen in vorgelagerten Bereichen Innovationen und neue Perspektiven für Forschung, Entwicklung und Marketing ergeben. Zahlreiche Branchen und Einzelfirmen haben die Vorteile freiwilliger Selbstverpflichtungen und eines durchdachten guten Umweltmanagements erkannt (mit einer hohen Beteiligung an internationalen Normungs- und Öko-Audit-Programmen), womit häufig auch Einsparungen beim Energie- und Ressourcenverbrauch sowie Vorteile für den Export verbunden sind. Deutschland nimmt denn auch beim Export von Umwelttechnologien sowie Gütern und Dienstleistungen für den Umweltschutz eine führende Rolle ein. Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Umweltschutzmaßnahmen Allerdings besteht durchaus weiterer Verbesserungsbedarf hinsichtlich einiger schwieriger nationaler und internationaler Aufgaben (z.B. CO2 und Treibhausgase, Nitrate, verkehrsbedingte Umweltbelastungen) sowie der vergleichsweise begrenzten Erfolge von Naturschutzmaßnahmen. Angesichts der Umweltfortschritte sowie der Veränderungen bei Energie und Wirtschaft in den alten wie den neuen Bundesländern steigen die Umweltschutz-Grenzkosten an Emissions-Punktquellen erheblich an. Zudem sind für diffuse Umweltbelastungen (z.B. auf Grund bestimmter Strukturen bei Verbrauch, Verkehr und Landwirtschaft) entschlossenere und kostengünstigere Maßnahmen erforderlich. Weitere Fortschritte hängen von kostengünstigeren Umweltschutzmaßnahmen sowie einer verstärkten Integration von Umweltbelangen in sektorspezifische und gesamtwirtschaftliche politische Maßnahmen ab. Die Umsetzung der EU-Richtlinien über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) und über Umweltverträglichkeitsprüfungen dürfte weiteren Fortschritten in dieser Hinsicht förderlich sein. Wie in dem OECD Umweltprüfbericht für Deutschland von 1993 betont wurde, sollten verstärkt Maßnahmen durchgeführt werden, die je nach Ökosystem-Charakteristika differenziert eingesetzt werden (z.B. unterschiedliche Fristen für die Einführung der besten verfügbaren Technik in vorhandene Anlagen). Der Einsatz wirtschaftspolitischer Steuerungsinstrumente sollte unter Berücksichtigung ihrer breiteren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen verstärkt werden. Andererseits ist unbedingt in stärkerem Maß als bisher zu gewährleisten, dass wirtschaftspolitische Anreize mit grundsätzlichen Umweltzielen in Einklang stehen und umweltpolitisch unhaltbare Produktions- und Verbrauchsstrukturen nicht gefördert werden. Die Wirksamkeit und Tauglichkeit freiwilliger Selbstverpflichtungen sollten einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Werden die Ziele dieser Selbstverpflichtungen nicht erreicht, sollten andere Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Zwar waren die jährlichen Aufwendungen Deutschlands zur Verringerung der Schadstoffemissionen in den neunziger Jahren im Vergleich zu anderen OECD-Ländern nach wie vor mit am höchsten (ca. 1,5% des BIP), Investitionen sind jedoch auch weiterhin insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - in den neuen Bundesländern für Kläranlagen und die Abfallentsorgung sowie für die Altlastensanierung erforderlich. Es wird empfohlen,
Luft Seit 1990 wurden in Deutschland erhebliche Verminderungen der Emissionen einer Reihe von Luftschadstoffen erzielt (z.B. um 76% bei SOx, 34% bei NOx, 47% bei NMVOCs, 52% bei CO). Die Intensität der SOx- und NOx-Emissionen (kg/je BIP-Einheit) liegt 65% bzw. 50% unter dem OECD-Durchschnitt - eine von nur wenigen Ländern übertroffene Bilanz. In den alten Bundesländern ist diese Reduzierung in erster Linie auf ein wirkungsvolles Umweltmanagement zurückzuführen, dessen Schwerpunkte auf ordnungsrechtlichen Maßnahmen und deren Durchsetzung, auf Schadstoffreduktionstechniken bei ortsfesten Quellen sowie im Verkehrssektor auf Vorschriften zur Verbesserung der Qualität und des Wirkungsgrads von Kraftstoffen liegen. In den neuen Bundesländern geht die Verringerung der Emissionen großenteils auf den Schrumpfungsprozess in der Wirtschaft, die Umstellung der Energieversorgung von Braunkohle auf Erdgas und die Modernisierung einer Vielzahl umweltbelastender Anlagen zurück. In der überwiegenden Mehrzahl der Großfeuerungsanlagen sind mittlerweile Rauchgasentschwefelungsanlagen auf dem neuesten Stand der Technik installiert, die höchste Wirkungsgrade bei der Ausfilterung bestimmter Luftschadstoffe aufweisen. Bei Dioxinen und anderen persistenten organischen Schadstoffen sind emissionsreduzierende Maßnahmen bereits eingeleitet und Fortschritte erzielt worden. Bei der Reduzierung der Luftbelastung durch bestimmte Schadstoffe sind ebenfalls erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Trotzdem entspricht die Intensität der CO2-Emissionen lediglich dem OECD-Durchschnitt, wobei die bodennahe Ozonbelastung in den westlichen und südlichen Landesteilen nach wie vor problematisch ist. Zudem haben die verkehrsbedingten CO2-Emissionen in den letzten Jahren weiter zugenommen. Die Reduzierung der NOx- und CO2-Emissionen stellt weiterhin eine ungelöste Aufgabe dar. Auf deutschen Autobahnen ist keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft. Bei den Kosten der Luftschadstoffbekämpfung besteht Verbesserungsbedarf, wobei in Zusammenhang mit der Konzeption und Bewertung von Vorschriften und Regelungsmaßnahmen für die Luftqualität verstärkt auf Wirtschaftlichkeitsanalysen zurückgegriffen muss. Nachholbedarf besteht auch bei der Berücksichtigung von Belangen der Luftqualität in der Energie- und Verkehrspolitik. Der Trend zu größeren Kraftfahrzeugen führt tendenziell zu einem höheren Kraftstoffverbrauch je Personenkilometer und macht damit - zusammen mit einer Zunahme der gefahrenen Kilometer - die bei der Abgasreinigung erzielten Fortschritte teilweise wieder zunichte. Die Ökosteuerreform von 1999 war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wobei auch zur Internalisierung der Umweltkosten des Energieverbrauchs einige steuerliche Maßnahmen ergriffen wurden, die Kohleförderung wird jedoch nach wie vor subventioniert; zudem ist die Kohle von der neuen Ökosteuer ausgenommen. Darüber hinaus wird auf Langstrecken durch eine unterschiedliche Besteuerung das Flugzeug gegenüber der Bahn als Verkehrsmittel begünstigt. Es wird empfohlen,
Wasser In den neunziger Jahren hat sich die Qualität von Oberflächengewässern (Fließgewässer und Seen) weiter verbessert. Flächendeckung und Umfang der kommunalen und industriellen Abwasserbehandlung wurden ebenfalls weiter ausgebaut, insbesondere in den neuen Bundesländern. Die erheblichen Verbesserungen der Wasserqualität der Elbe sind allerdings teilweise auf den Niedergang der Wirtschaft in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Die vollständige Kostendeckung ist im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung bei Privathaushalten wie in der Industrie weitgehend verwirklicht. Allerdings wurden im Jahre 1994 weitere Ausnahmeregelungen zur Befreiung von Abwasserabgaben eingeführt und Investitionen in die kommunale Wasserinfrastruktur werden teilweise durch finanzielle Transferleistungen gefördert. Die Überwachung der Wasserqualität ist auf die neuen Bundesländer ausgedehnt worden, was auch Giftstoffe einschließt. Deutschland hat sich das sehr ehrgeizige politische Ziel gesetzt, bis 2010 seine Fließgewässer zu 100% in die Güteklasse II einstufen zu können. Erhebliche Fortschritte zur Erreichung dieses Ziels sind bisher allerdings nur bei organischen Schadstoffen erreicht worden. Beim Eintrag von Nährstoffen, Schwermetallen und Giftstoffen besteht in den neuen Bundesländern verbreitet Verbesserungsbedarf, wobei jedoch auch in den alten Bundesländern diesbezüglich noch nicht alle Probleme gelöst sind. Im OECD Umweltprüfbericht für Deutschland von 1993 wurde festgestellt, die Gewässerbelastung aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen stelle eine nach wie vor ungelöste Aufgabe dar. 1996 trat die Düngemittelverordnung in Kraft, um deutsches Recht mit der Nitratrichtlinie der EU von 1991 zu harmonisieren. Allerdings sind die Stickstoff-Überschüsse infolge landwirtschaftlicher Nutzung in manchen Regionen nach wie vor sehr hoch. Bei Fließgewässern und Grundwasser sind weiterhin Fälle diffuser Verschmutzung durch Nitrate zu verzeichnen; auch wurden internationale Verpflichtungen hinsichtlich diesbezüglicher Einleitungen in die Nordsee nicht eingehalten. Bei der Verringerung der Konzentration von Schwermetallen und anderen Giftstoffen im Wasser wurden zwar Fortschritte erzielt, Spielraum für weitere Verbesserungen ist jedoch weiterhin vorhanden. Die Anreizfunktion der Abwasserabgaben wurde geschwächt. Hochwasserschäden haben zugenommen, was auf mangelnde Abstimmung zwischen Wasserwirtschaft, Verkehrspolitik und Naturschutz hindeutet. Es besteht Bedarf hinsichtlich der Renaturierung von Flussufern, insbesondere von Rhein und Donau. Die Wasser-Rahmenrichtlinie der EU verstärkt die Notwendigkeit zur Einhaltung von Wasserqualitätsvorgaben innerhalb festgelegter Fristen und im Wege eines Managements der Einzugsgebiete, was dem Dialog und der Kooperationsbereitschaft zwischen den beteiligten Interessengruppen förderlich sein dürfte. Es wird empfohlen,
Abfall Deutschland verfügt über umfassende Rechtsvorschriften für die Abfallwirtschaft, insbesondere hinsichtlich Sondermüll. Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1996 wurde ein neuer Grundsatz in der Abfallwirtschaft eingeführt, indem den Herstellern und Händlern weitgehend die Verantwortung für Abfälle übertragen wurde, die in Zusammenhang mit ihren Produkten entstehen. Die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung spielte ebenfalls eine Vorreiterrolle bei der Reduzierung des Aufkommens an Verpackungsmaterial bei vermarkteten Produkten und bei der Erhöhung des Anteils verwertbarer Stoffe in Verpackungsabfällen. Neben dem Verpackungsbereich werden Systeme zur Trennung und Wiederverwertung von Abfall mittlerweile bei einer Vielzahl von Abfallarten angewandt, darunter Biomüll, Altöl, Bauschutt, Batterien, Altfahrzeuge und Elektronikschrott. Die Erfassung stillgelegter Deponien ist nahezu abgeschlossen, wobei in den dringendsten Fällen Sanierungsmaßnahmen in der Zuständigkeit der Bundesländer durchgeführt werden. Diese Politik hat sich bei der Reduzierung des Abfallaufkommens und der Erhöhung des Verwertungsanteils zwar als erfolgreich und wirkungsvoll erwiesen, ihre Wirtschaftlichkeit ist allerdings noch verbesserungsfähig. Die an der Verpackungsrichtlinie laut gewordene Kritik wird damit begründet, diese sei nicht ausreichend wettbewerbsorientiert und lege auf Kosten eines effizienten Umweltschutzes den Schwerpunkt zu sehr auf Recycling-Quoten. Das Duale System sollte einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen werden, da die Kosten eines hohen Stoffverwertungsanteils im Vergleich zu anderen Entsorgungsverfahren mit vergleichbar positiven Umwelteffekten unverhältnismäßig hoch werden könnten. Das derzeitige, in der Zuständigkeit staatlicher Stellen liegende System zur Verwertung und Entsorgung von Haushaltsabfällen ist verhältnismäßig kostspielig und leidet an Größennachteilen. Wie Deutschland das selbst gesteckte Ziel erreichen will, nach 2005 nur noch stabilisierte Abfälle auf Deponien zuzulassen, ist angesichts seiner begrenzten Abfallaufbereitungskapazitäten und derzeit fehlender Investitionen in zusätzliche Kapazitäten ungeklärt. Die vorhandenen Müllverbrennungskapazitäten sind bundesweit auffallend unzureichend, wobei die Festlegung neuer Standorte auf starke Widerstände stößt. Es sind noch erhebliche Anstrengungen vonnöten, insbesondere in den neuen Bundesländern, um vorhandene Deponien in einen rechtskonformen Zustand zu versetzen und um Sanierungsmaßnahmen für stillgelegte Deponien durchzuführen, von denen eine Bedrohung des Grundwassers ausgeht. Es wird empfohlen,
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