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cenjur: Wer kompetent und sachlich über die Ökosteuer diskutieren will, findet im authentischen OECD-Bericht zur deutschen Umwelt-Bilanz die entscheidenden Kriterien |
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Im Rahmen eines umfassenderen Reformwerks hat Deutschland die Umweltkomponenten seines Steuersystems gestärkt. Die Ökologische Steuer- und Abgabenreform ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, wobei ihre Lenkungswirkung allerdings begrenzt ist. Sie ist aufkommensneutral. Die Steuereinnahmen werden zur Senkung der Lohnnebenkosten eingesetzt. Mit der Reform werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen eine Verbesserung der Umweltbilanz, zum anderen mehr Beschäftigung. Durch eine Erhöhung der Energiepreise ist mit einem geringeren Energieverbrauch und generell mit einer effizienteren Ressourcennutzung zu rechnen. Die Lenkungswirkung der Ökosteuern für die Umwelt sollte verstärkt werden, insbesondere durch eine Überprüfung der Ausnahmeregelungen. Aus Wettbewerbsgründen genehmigte Ausnahmen sollten moduliert werden. Das kürzlich beschlossene Klimaschutzprogramm stellt ein positives Beispiel für einen branchenübergreifenden Ansatz dar. Bei der Erarbeitung einer nationalen Strategie für nachhaltige Entwicklung sind nur sehr geringe Fortschritte zu verzeichnen. Auf allen staatlichen Ebenen sieht sich Deutschland nach wie vor mit erheblichen Problemen konfrontiert, welche einen besseren Ausgleich von Wirtschafts-, Gesellschafts- und Umweltinteressen erschweren. Der neue Rat für nachhaltige Entwicklung soll als Forum zur Sondierung von Gemeinsamkeiten, zur Konsensbildung und zur Vermittlung in Konfliktfällen dienen. Der neu eingerichtete "Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung" sollte die institutionellen Mechanismen zur horizontalen Politikabstimmung stärken und die betroffenen Ministerien zur Ausarbeitung sektorspezifischer Strategien zur nachhaltigen Entwicklung verpflichten, was auch Verpflichtungen zu konkretem Handeln sowie feste Fristen umfasst. Bei der vertikalen Kooperation zwischen den unterschiedlichen staatlichen Ebenen besteht ebenfalls Verbesserungsbedarf. Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Umweltverwaltungen sollte gestärkt werden, sowohl zwischen den einzelnen Bundesländern als auch zwischen Bund und Ländern. So könnte eine Länder-Arbeitsgruppe oder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Integration umweltpolitischer Belange und zur Abstimmung von Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung eingerichtet werden. Die Bemühungen um eine verstärkte ökologische Ausrichtung des Haushalts sollten verstärkt werden. Wie in dem OECD Umweltprüfbericht für Deutschland von 1993 betont wurde, sollten bei Entscheidungen zu bestimmten Wirtschaftsbereichen Umweltbelange verstärkt Berücksichtigung finden. Die Wirtschaftsbereichspolitik ist hinsichtlich ihrer Finanzierungsstrukturen und Anreizmechanismen einer Überprüfung zu unterziehen. Umweltmitverantwortung verlangt die Einhaltung grundsätzlicher Umweltstandards als Voraussetzung für Förderung. Subventionen mit umweltschädlichen Auswirkungen sollten in einer Reihe von Wirtschaftsbereichen (z.B. Landwirtschaft, Energie, Verkehr) schrittweise abgebaut werden. Es wird empfohlen,
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