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| Fusionskontrollverfahren
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An dieser Stelle werden
wir über Fusionskontrollverfahren berichten und versuchen,
Licht in das Dunkel zu bringen. Wie können EU-Kommission und
Bundeskartellamt überhaupt Inhaberaktien-Aktionäre
überprüfen? Haben Kommission und Kartellamt je die deutsche
Aktionärsbesonderheit "Inhaberaktie" bei
Kartellzerschlagungen oder Fusionskontrollen berücksichtigt?
Ein interessanter Fall der Fusionskontrolle ist zum Beispiel aus
dem Jahre 1992. Da ging es um 3 interessante Akteure: die
Allianz, die DKV und die Münchner Rück. Schauen Sie sich den
Aktientausch aus 1992 an (in
cenlaw unter Dokumenten-Nummer (celex Bereichs-Nummer:
392M0251) zu finden) und was daraus heute dank
"freundlicher Kommissions- und
Kartellamtsentscheidung" geworden ist. Schauen Sie, wem
damals was zu wieviel % gehörte und wer was wem aufgrund
welcher Entscheidung übertragen musste. Schauen Sie, wer damals
die DKV übernahm und wem sie warum heute gehören muss.
Schauen Sie, was amerikanische Konzerne
(Namensaktie) können, wenn sie in die Insolvenz geraten (Chapter
11), im Gegensatz zu deutschen (fast ausschliesslich seit den
Gründerjahren Inhaberaktien!) (kein Chapter 11)... Die
Aktie(ngesellschaft) in Deutschland - das unbekannte Wesen
oder russisches Roulette?
-
Interessant, was Kapitalgesellschaften
alles können und dürfen (und wer sie nach dem HGB bis jetzt
warum nur ab einer bestimmten Grössenordnung prüfen darf!)
im Land der Deutschen oder in Europa, wirklich sehr
informativ, besonders deshalb, wenn man den heutigen
Ausverkaufszustand, die Produktionsstättenvernichtung und die
Bilanzfälschungen europa- und weltweit bedenkt... - mehr als
aufschlussreich und hochinteressant auch Artikel 1 Abs. 3 der
EU-Richtlinie 378L0855 zur Verschmelzung von
Aktiengesellschaften... |
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Fusionskontroll-Verordnung
Überprüfung muss ab 1990 beginnen (wichtig, die
FusionskontrollVO 389R4064) und zwar aus
Fusionskontrollverfahren bis 1998 unter Mithilfe
der |
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Siehe auch unsere
Schreiben an Kommissar Monti
"Freier Weg für fairen Wettbewerb im
Bankensektor" vom 15. Januar 2003 [ Anfrage
]
zum Zusammenschluss Celanese - Degussa -
e.on vom 04. Februar 2003 [ Anfrage
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| In cenlaw
können Sie
Fusionskontrolle
suchen unter |
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| Chapter 11 |
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Während Europa noch
langweilig (aber endlich!) an der Übernahme-Richtlinie
herumarbeitet und herumstreitet, haben US-amerikanische
Konzerne ungeahnte Vorteile im Falle der Insolvenz, sie
haben nicht nur die Namensaktie, sie haben auch...
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Aufgrund der
Medienberichterstattungen zum Thema
"Bilanzfälschung" und Kursbetrug
US-amerikanischer Konzerne haben wir am 18.08.2002 eine
entsprechende Anfrage
an das Bundeskartellamt gehalten und abschriftlich die
EU-Kommission (Prodi, Monti, Solbes) unterrichtet. Eine
Beantwortung hielt das Bundeskartellamt bis heute nicht für
notwendig. Aufschlussreich, liest man die Anfrage und unsere
weiteren
Anfragen zum Thema
Aktie
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Sponsoring
Sie können das Jugend-Portal sponsern. Weitere Informationen dazu auf
der Seite
Sponsoring
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Webnapping
Sie möchten auf Ihrer Homepage auf SEIDL
- Ihr Recht in Europa hinweisen? Dann können Sie unsere Buttons
von der Seite Webnapping
verwenden.
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Meinungen
anderer
Hier können Sie lesen, was andere Internet-Angebote zu cenlaw -
Ihr Recht in Europa meinen.
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