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Wie
konnte es zur Fusionsgenehmigung SHELL/DEA und BP/ARAL unter
Gesichtspunkt von Artikel 82 EGV (durch den Zusammenschluss
entstand eine marktbeherrschende Stellung, als nun die neuen
Eigentümer mehr als 60 % den deutschen Markt beherrschen)
kommen?
Wie
ist unter den nun in Deutschland gegebenen Umständen (kein
eigener Mineralölkonzern nach
Fusionsgenehmigung SHELL/DEA und BP/ARAL durch das Kartellamt im
Gegensatz zu England, Frankreich, Holland)
die Kommissionsentscheidung 153 aus 1994 bzw 671 aus 1983
zu sehen?
Wieso wird der Fall
Hans Staack, Mineralöle, Verkauf von nur 33 Esso-Tankstellen an
Mabanaft vom Kartellamt geprüft?
Wie ist bitte der Fall HEW Übernahme durch Vattenfall zu sehen?
Anfang des Jahres wurde seitens des Kartellamtes bezüglich der
Firma BEWAG eine Zusammenschlussgenehmigung erteilt, bei
Übernahme der BEWAG im Dezember 2001 durch Vattenfall AB jedoch
nicht?! |
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Tankstellenbetriebe
und Tankstellenverträge sitten- und rechtswidrig?
- Auf den
Prüfstand!
Hat Deutschland Sonderrolle in Europa? |
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Sind
Flottenkarten (ESSO-DEA-Shell-Card, untereinander tauschbar
(Rahmenvertrag?)) zulässig im Sinne von § 84 HGB (darüberhinaus
auch Verstoss gegen AlleinbelieferungsR)? |
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Besteht
im Mitgliedstaat Deutschland eine Sonderrolle im
Mineralölbereich (Tankstellenbetrieb, Tankstellenverträge,
Einzug der Staatssteuer (Zahlungsziel 55
Tage) durch
Mineralölkonzerne, insbesondere auch zusätzliche
Erdölbevorratungskosten durch den Bürger) gegenüber anderer
Mitgliedstaaten? Berechnet man unter den tatsächlichen
Gegebenheiten den Benzinpreis, liegt nämlich Deutschland an der
Spitze der Kraftstoffpreise in Europa
Warum
das Bundeskartellamt vor dem Düsseldorfer Kartellsenat
scheitern musste: nicht vorgetragen wurde der
tatsächliche Benzinpreis in Deutschland, der durch Subventionen
und Beihilfen verschleiert wird, im einzelnen (Subventionierung,
Beihilfen):
a)
der Staat gewährt 55 Tage Zahlungsziel der Mineralöl- und
Ökosteuer sowie Bevorratungspfennig - ist der übrigens auch in
anderen Mitgliedstaaten zu zahlen? [Verbrauchssteuer]
b) öffentliche Gelder
seitens EU oder Ausgleichsbank
c)
Subventionierung/Beihilfen des Eigengeschäfts der Eigentümer
einerseits sowie
d) Eigengeschäft der
Pächter andererseits
e) Zulässigkeit der
Tankstellenverträge unter betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten nach Artikel 81 und 82 EGV sowie HGB § 84)
Gewinnerzielungsabsicht |
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Gewinnerzielungsabsicht
bei keiner deutschen Tankstelle vorhanden (nach den
Tankstellenverträgen in Deutschland sind Betreiber
Handeslvertreter für Kraftstoffe und Öle). Wie hinreichend
bekannt und auch nicht bestritten, kann durch den Verkauf von
Kraftsttoff und Öl kein Gewinn erwirtschaftet werden, sondern
nur enorme Verluste. Was haben dagegen bisher Fiskus und EU-Kommission unternommen? |
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Werden
Tankstellen in den anderen Mitgliedstaaten
ebenfalls
durch nationale Förderprogramme subventioniert
(siehe
deutsche Ausgleichsbank)? |
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