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"Gipfel-Meldung" vom 13. und 16. Dezember 2003:
Europäische Lebensmittelbehörde kommt nun doch nach Parma!

 

Als Sitz der EU-Lebensmittelbehörde wäre Parma bestens geeignet
Alle EU-Staaten werden durch Alarmsystem sofort über Risiken informiert


(cenjur: bravo - dann könnte Italien auch sofort bei Misslingen dieser Klon-Experimente weltweit die gentechnische Forschung alarmieren - Parma hat "wirklich etwas für sich"!)


Rom (pte, 22. Februar 01/15:45) - Als Kanditat für den Sitz der europäischen Lebensmittelbehörde hat Italien die Stadt Parma nominiert. Die Stadt in der Emilia Romagna würde wichtige Faktoren wie Lage, Infrastruktur, Forschung, Lebensqualität etc. am besten erfüllen. Daher bewerbe sie sich um den Platz als EU-Hauptquartier der Lebensmittelkontrollstelle, die ab 2002 aktiv werden sollte http://www.parmafoodauthority.org. Dies teilte heute, Donnerstag, Landwirtschaftsminister Alfonso Pecoraro Scanio auf einer Pressekonferenz in Rom mit.

Die Behörde soll sich aus acht Sektoren zusammensetzen, die von Experten betreut werden. Dazu gehören die Überprüfung von Futtermittel, Pflanzenschutz, gentechnischen Produkten, Diätartikel, Allergien, biologischen Risiken, Tiergesundheit und Reinheit der Lebensmittel. Jeder Risikofaktor sollte über ein Alarmsystem in allen fünfzehn Mitgliedsstaaten sofort bekannt gemacht werden. Weiters sei eine wissenschaftliche Basis, zur Garantie der Forschung, notwendig.

Ein wichtige Aufgabe liege, so der Minister weiter, in der Aufklärung der Konsumenten. Rund 360 Mio. Endverbraucher in Europa seien durch aktuelle Ereignisse wie Rinderwahn, dioxinverseuchte Hühner und genmanipulierte Lebensmittel verunsichert. Für die EU-Lebensmittelbehörde sei ein Startbudget in der Höhe von 40 Mio. Euro vorgesehen. Eine definitive Entscheidung wird bereits beim nächsten Europarat-Treffen am 23./24. März in Stockholm erwartet.


cenjur fordert:  nur die Nation darf den Sitz dieser wichtigen Behörde erhalten, die auch die entsprechenden EU-Richtlinien und Verordnungen ordnungsgemäss in nationales Recht umgesetzt hat. Die zuständigen General-Direktionen sollen dies wegen des anstehenden Europarat-Treffens vom 23./24. März unverzüglich überprüfen und dem zuständigen EU-Kommissar das Überprüfungsergebnis mitteilen, damit dieser Vorschläge unterbreiten kann. Nationen, die schlampig mit der Umsetzung wesentlicher EU-Richtlinien und Verordnungen in nationales Recht umgehen, sind auch ungeeignet, solche Behörden zur Verbrauchersicherheit zu installieren. EU-Kommissar Byrne wird von cenjur diesbezüglich informiert.

cenjur erspart sich allerdings an dieser Stelle eine Bemerkung aus seiner nun 14-jährigen Erfahrung mit dem Umsetzungsverhalten der Mitgliedstaaten.

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